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MedienmitteilungVeröffentlicht am 8. Oktober 2025

Administrativhaft: Bundesrat hält an kantonaler Zuständigkeit fest

Bern, 08.10.2025 — Die Kantone sollen grundsätzlich weiterhin zuständig sein, um ausländerrechtliche Administrativhaft gegenüber abgewiesenen Asylsuchenden in den Bundesasylzentren (BAZ) anzuordnen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2025 entschieden. Er unterstützt jedoch das Anliegen der Kantone, wonach bei Risikopersonen, die eine Bedrohung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen, künftig das Staatssekretariat für Migration (SEM) diese Kompetenz haben soll. Der Bundesrat will dafür eine entsprechende gesetzliche Grundlage im Ausländer- und Integrationsgesetz schaffen.