Fördermassnahmen für grünen Strom belasten Konsumenten 2009 mit 0,45 Rappen pro Kilowattstunde
Bern, 28.8.2008 - Zur Finanzierung der Fördermassnahmen des revidierten Energiegesetzes, zu der auch die kostendeckenden Einspeisevergütung gehört, werden die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten im Jahr 2009 mit einem Zuschlag von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde Strom belastet. Dies hat das Bundesamt für Energie heute festgelegt.