Vernehmlassung zur Umsetzung der Schengener Weiterentwicklung im Bereich des Datenschutzes eröffnet
Bern, 13.5.2009 - Der Austausch und die Bearbeitung von Personendaten bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit im Rahmen von Schengen soll durch klare Bestimmungen geregelt werden, die insbesondere die Wahrung der Grundrechte der betroffenen Personen gewährleisten. Der Bundesrat hat am Mittwoch entsprechende Vorschläge zur Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über den Datenschutz bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bis am 14. August 2009 in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorschläge sehen auch eine Stärkung der Unabhängigkeit des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten vor.