Kostendeckende Einspeisevergütung: Vergütung für Solarstrom sinkt
Bern, 4.2.2010 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) senkt die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Solarstrom um 18%. Grund dafür sind die stark gesunkenen Marktpreise für Photovoltaik-Module sowie die in der Energieverordnung vorgesehene reguläre jährliche Absenkung der Vergütungen. Weiter verlängert das UVEK die Frist zur Einreichung der Baubewilligungen für Windenergieanlagen von zwei auf vier Jahre. Und schliesslich führt das UVEK die Netto-Messung der Stromproduktion ein: Der Eigenstromverbrauch der Anlagen wird dadurch künftig bereits bei der Messung abgezogen und muss in den KEV-Tarifen nicht mehr verrechnet werden. Die Änderungen treten rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft.