Zuschlag für erneuerbaren Strom und Gewässersanierungen steigt 2015 auf 1,1 Rappen pro Kilowattstunde
Bern, 25.6.2014 - Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten ab 1. Januar 2015 einen Zuschlag von 1,1 Rappen pro Kilowattstunde. Dies hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt.