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Veröffentlicht am 24. Juni 2015

Zuschlag für erneuerbaren Strom und Gewässersanierungen steigt 2016 auf 1,3 Rappen pro Kilowattstunde

Bern, 24.6.2015 - Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten ab 1. Januar 2016 einen Zuschlag von 1,3 Rappen pro Kilowattstunde. Dies hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt. Hauptgrund der Erhöhung ist der kontinuierliche Zubau von neuen Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.