Indirekte Presseförderung: Zustellermässigungen 2017 stabil
Bern, 9.12.2016 - Der Bund leistet jährlich einen Beitrag von 50 Millionen Franken zur indirekten Presseförderung. Damit gewährt die Schweizerische Post Ermässigungen für die Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sowie für Zeitungen und Zeitschriften der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Die Ermässigungen für das Jahr 2017 betragen 25 Rappen beziehungsweise 16 Rappen pro Exemplar.