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Veröffentlicht am 6. September 2017

Vergleichbarkeit von Vorsorgeeinrichtungen: Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf

Bern, 6.9.2017 - Der Bundesrat möchte den Pensionskassen kein einheitliches Modell zur Darstellung ihrer Risikofähigkeit vorschreiben. Die Deckungsgrade von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule sind heute nur bedingt miteinander vergleichbar. Eine Studie zeigt, wie die Vergleichbarkeit verbessert werden könnte. Für den Bundesrat ist aber fraglich, ob der Nutzen eines einheitlichen Modells die Kosten rechtfertigen würde. Zu diesem Schluss kommt er in einem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 6. September 2017 verabschiedet hat.