Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Bern, 3.12.2019 - Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 29. November 2019 die Liste in Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Ein Eintrag wurde angepasst. Die Massnahmen treten am 3. Dezember 2019 um 18:00 Uhr in Kraft.