E-Voting: Bundesrat lanciert Neuausrichtung des Versuchsbetriebs
Bern, 21.12.2020 - Die Kantone sollen wieder begrenzte Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchführen können und dabei vollständig verifizierbare Systeme einsetzen. Dieses Ziel verfolgt der Bundesrat mit seinem Entscheid über die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs vom 18. Dezember. Präzisere Sicherheitsvorgaben, erhöhte Transparenzvorschriften, die engere Zusammenarbeit mit unabhängigen Fachpersonen sowie eine wirksame Überprüfung im Auftrag des Bundes sollen die Sicherheit der elektronischen Stimmabgabe gewährleisten. Zur Anpassung der Rechtsgrundlagen soll 2021 eine Vernehmlassung durchgeführt werden.