Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Tunesien ab dem 01.06.2005: Verordnungsänderung
Bern, 30.5.2005 - Der Bundesrat wird das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Tunesien sowie das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Tunesien über den Handel mit Landwirtschaftsprodukten ab dem 01.06.2005 anwenden. Heute hat er die notwendigen Verordnungsänderungen beschlossen. Tunesien setzt diese Abkommen auf das gleiche Datum in Kraft.