Gekröpfter Nordanflug: Noch offene Fragen zum Luftraum

Bern, 23.01.2007 - Das von der Flughafen Zürich AG (Unique) überarbeitete Gesuch für einen gekröpften Nordanflug ist in technischer Hinsicht komplett. Noch ausstehend ist die Sicherheitsüberprüfung des Luftraumes. Diese Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich, weil die Breite des Luftraums nördlich der Flugroute wegen der Nähe zur deutschen Grenze reduziert werden soll. Bei einem positiven Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung ist die öffentliche Auflage Ende März oder Anfang April vorgesehen.

Ende 2004 hatte der Flughafen Zürich AG beim BAZL das Gesuch für einen der deutschen Grenze entlang führenden gekröpften Nordanflug mit einem Endanflug nach Sicht eingereicht. Zwei Monate später lieferte der Flughafen die Sicherheitsüberprüfung zur Integration des Verfahrens in das bestehende Flugsicherungssystem nach. In den folgenden Monaten prüfte das BAZL das Gesuch in technischer und formaler Hinsicht. Da der gekröpfte Nordanflug kein Standardverfahren ist und teilweise von den internationalen Normen abweicht, musste das Amt zudem Probeflüge durchführen. Diese erfolgten mit einem Grossraumflugzeug im Simulator als auch mit einem Geschäftsreiseflugzeug in der Realität.

Im Dezember 2005 orientierte das BAZL über seine Erkenntnisse. Die Auswertung der Testflüge hatte ergeben, dass der gekröpfte Nordanflug zwar anspruchsvoll ist, an die Piloten aber keine zusätzlichen Anforderungen stellt. Hingegen musste der Übergang vom Instrumenten- zum Sichtanflug neu definiert werden. Der Wechsel vom Instrumenten- zum Sichtflug nach der Kurve und somit unmittelbar vor der Landung hatte zu einer kurzzeitig beträchtlich erhöhten Arbeitsbelastung für die Besatzung geführt. Das BAZL schlug der Flughafen Zürich AG deshalb vor, den Übergang in den Sichtflug vor der Kurve festzusetzen. Zudem verlangte das Amt, den Stadlerberg mit Lichtern (Befeuerungen) zu versehen, um den Hügelzug bei Nacht als Hindernis besser erkennbar zu machen. Ein ausschliesslich auf Instrumenten basierender gekröpfter Anflug würde eine weiter entwickelte Navigationstechnologie bedingen, für die heute in Europa noch kein Zertifizierungsverfahren existiert.

Ergänzend forderte das BAZL für den gekröpften Nordanflug eine umfassende Sicherheitsüberprüfung des Luftraums. Gestützt auf die gängigen internationalen Verfahren müsste der benötigte Luftraum grundsätzlich zu beiden Seiten des Flugweges 3,5 nautische Meilen betragen. Aufgrund der Nähe des Flugweges zur deutschen Grenze ist eine Verringerung der Luftraumbreite nördlich der Routenführung auf noch 1 Meile erforderlich. Nur so lässt sich verhindern, dass der Luftraum deutsches Staatsgebiet beansprucht und die Schweiz für dessen Festsetzung die Einwilligung Deutschlands benötigt. Die Sicherheitsüberprüfung soll Aufschluss darüber geben, ob die Reduktion der Luftraumbreite im beabsichtigten Ausmass die Sicherheit des Verfahrens nicht beeinträchtigt.

Ende Oktober 2006 hat die Flughafen Zürich AG das überarbeitete Gesuch für den gekröpften Nordanflug wieder beim BAZL eingegeben. Die Sichtung des Dossiers hat ergeben, dass die technischen Unterlagen komplett und gemäss den Vorgaben des Amtes angepasst worden sind. Das Gesuch geht davon aus, dass der Luftraum nördlich des Flugweges 3,5 Meilen beträgt und partiell deutsches Territorium belegt. Die vom BAZL verlangte Sicherheitsüberprüfung für eine Reduktion der Luftraumbreite auf 1 Meile ist noch ausstehend. Die Federführung für die Erarbeitung dieser Sicherheitsüberprüfung liegt bei der Flugsicherung Skyguide. Nach Angaben von Skyguide sollten die Ergebnisse Ende Februar vorliegen.Bei einem positiven Ausgang der Sicherheitsüberprüfung sieht das BAZL vor, das Gesuch für den gekröpften Nordanflug Ende März oder Anfang April öffentlich aufzulegen. Der definitive materielle Entscheid des Amtes über das Anflugverfahren wäre in diesem Fall im Verlauf des Herbstes zu erwarten.



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