Beitritt zu EASA und Single European Sky näher gerückt

Bern, 03.12.2004 - Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU hat seine dritte Sitzung seit Inkrafttreten des bilateralen Luftverkehrsabkommens erstmals in Bern durchgeführt. Neben der Übernahme verschiedener neuer Erlasse wurden grundsätzlich auch die Modalitäten eines Beitritts der Schweiz zur europäischen Sicherheitsagentur EASA und die Mitwirkung am einheitlichen Luftraum, dem Single European Sky, vereinbart. Der formelle Beitritt zur EASA bedarf allerdings noch der Zustimmung durch die Eidg. Räte.

Das bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sieht vor, dass sich der Gemischte Ausschuss mindestens einmal jährlich trifft. Seitdem das Abkommen Mitte 2002 in Kraft getreten ist, haben zwei Sitzungen des Gemischten Ausschusses in Brüssel stattgefunden. Heute war erstmals Bern Ort eines solchen Treffens. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). Die Abordnung der Europäischen Kommission wurde von Daniel Calleja, Direktor Luftverkehr in der Generaldirektion Verkehr und Energie, angeführt.

Haupttraktanden der Sitzung bildeten der Beitritt der Schweiz zur neuen europäischen Sicherheitsagentur EASA und dem einheitlichen Luftraum, dem Single European Sky. Dabei konnten die Modalitäten für eine Mitwirkung der Schweiz in der EASA geregelt werden. Gestützt darauf wird nun eine Botschaft an die Eidgenössischen Räte ausgearbeitet. Die EASA hat im Herbst 2003 ihren Betrieb aufgenommen und wird sukzessive Aufgaben in den Bereichen Aufsicht und Zertifizierung von den nationalen Behörden übernehmen; sie wird aber weiterhin auf die Unterstützung und das Fachwissen der einzelnen Zivilluftfahrtbehörden angewiesen bleiben. Ein Beitritt der Schweiz zur EASA wird für Anfang 2006 ins Auge gefasst. Ähnlich präsentiert sich die Ausgangslage bei der künftigen Mitwirkung der Schweiz beim einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky). Die schweizerische Delegation erklärte die Bereitschaft der Eidgenossenschaft, sich am Single European Sky zu beteiligen. Sobald die EU die ersten Ausführungsbestimmungen erlassen hat, sollen sämtliche Regelungen zum Single European Sky ins bilaterale Luftverkehrsabkommen integriert werden. Ziel der Schweiz ist es, Skyguide im Rahmen des Single European Sky als anerkannte Flugsicherungsorganisation im Herzen Europas zu positionieren.

Neben diesen Einigungen im Grundsatz stimmte die Schweiz der sofortigen Übernahme mehrerer Erlasse des europäischen Luftrechts zu, die seit dem letzten Treffen des Gemischten Ausschusses in Kraft getreten sind. Dies ist im bilateralen Luftverkehrsabkommen so vorgesehen. Zu den Regularien gehören insbesondere ein Paket von Sicherheitsmassnahmen gegen terroristische Akte, zwei Erlasse über den Austausch statistischer Daten und je ein Erlass über die Durchführung von Sicherheitskontrollen bei ausländischen Luftfahrzeugen sowie über Versicherungsanforderungen.


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