Klarstellung des BAZL: Gate Gourmet hat nationales Sicherheitsprogramm einzuhalten

Bern, 01.07.2005 - 

Das Catering-Unternehmen Gate Gourmet hat heute Nachmittag auf einen Artikel des «Blick» über einen Sicherheitstest des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) auf dem Areal des Flughafens Zürich von Ende Mai reagiert. Das BAZL nimmt nicht öffentlich zum Inhalt dieses Communiqués Stellung, hält jedoch in Bezug auf die Zuständigkeit für Sicherheitsvorkehrungen folgendes mit aller Deutlichkeit fest: Sämtliche Unternehmen, die auf einem Schweizer Flughafen tätig sind, sind verpflichtet, alle Regeln des nationalen Sicherheitsprogramms, die sie angehen, einzuhalten. Das heisst im vorliegenden Fall, dass Gate Gourmet für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften in Bezug auf Zutrittskontrolle, Beladung, Transport, Ausbildung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden verantwortlich ist. BAZL-Direktor Raymond Cron hat den CEO von Gate Gourmet in einem Telefongespräch an diese Verpflichtungen erinnert. Der CEO von Gate Gourmet bestätigte dabei, dass das Unternehmen sich an die Vorgaben des nationalen Sicherheitsprogramms hält. Details zu den Sicherheitsmassnahmen kann das BAZL im Interesse der Sicherheit nicht offen legen.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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