Harmonisierung der Regel über das Zugang zu den nicht öffentlichen Flughafenbereichen

Bern, 10.06.2004 - Nachdem Unbefugte mit ihrem Auto in den sensiblen Bereich des Flughafens Zürich gelangen konnten, verschärft das BAZL die Bestimmungen. Die Vorschriften über den Zugang zum nicht öffentlichen Flughafenbereich werden harmonisiert und deren Inhalt detailliert festgehalten. Die neuen Bestimmungen werden an der nächsten Sitzung des Sicherheitsausschusses Luftfahrt vom 29. Juni 2004 präsentiert.

Am 28. Mai gelang es Journalisten, mit ihrem Auto ohne eine entsprechende Bewilligung in den nicht öffentlichen Bereich des Flughafens Zürich vorzustossen. Nach diesem Vorfall, über den in den Medien berichtet wurde, erliessen die Verantwortlichen des Flughafens Zürich unmittelbar dringliche Sicherheitsmassnahmen, die sie dem BAZL unterbreiteten. Das BAZL verlangte zudem einen ausführlichen Bericht über den Vorfall, der gegenwärtig geprüft wird.

Das BAZL hat die dringlichen Massnahmen zur Schliessung der Sicherheitslücke gutgeheissen. Zudem ist es unabdingbar, dass bestimmte Verfahren im «Nationalen Sicherheitsprogramm Luftfahrt» formell geregelt werden. Das BAZL hat deshalb neue, verschärfte Richtlinien ausgearbeitet, die von allen Flughäfen einzuhalten sind und die insbesondere den Empfang von Besuchern im nicht öffentlichen Flughafenbereich regeln.

Bislang war dieser Punkt primär in den Sicherheitsprogrammen der einzelnen Flughäfen geregelt, und die Vorschriften waren nicht einheitlich. Mit der vom BAZL angestrebten Harmonisierung werden sie im «Nationalen Sicherheitsprogramm Luftfahrt» klar definiert und müssen von allen internationalen Flughäfen der Schweiz zwingend übernommen werden. Der nationale Sicherheitsausschuss Luftfahrt wird sich am 29. Juni 2004 mit dem Vorschlag befassen.

Die Sicherheitsprogramme der Flughäfen müssen vom BAZL genehmigt werden. Mit den neuen Richtlinien wird die Schweiz über ein nationales Sicherheitsprogramm verfügen, das detaillierter als die europäischen Normen ist.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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