Erweiterter Luftraum für Flughafen Basel-Mülhausen festgelegt

Bern, 15.02.2007 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat den erweiterten Luftraum für den Flughafen Basel-Mülhausen festgelegt. Grund für die Ausdehnung ist die Inbetriebnahme des Instrumentenlandesystems auf die Südpiste 34 im kommenden Herbst. Kleinere Anpassungen haben die Lufträume für drei Regionalflugplätze und einen Militärflugplatz erfahren.

Im Herbst stellt der Flughafen Basel-Mülhausen das Instrumentenlandesystem (ILS) auf die Piste 34 in Dienst. Die für die Flugsicherung zuständigen französischen Behörden hatten die Installation des ILS im letzten Mai genehmigt. Das System ersetzt das bisherige Anflugverfahren mit einem kurvenähnlichen Manöver auf Sicht kurz vor der Landung. Das BAZL unterstützt aus Sicherheitsgründen die Einrichtung eines ILS auf die Piste 34, bietet es den Piloten doch sowohl horizontal wie vertikal eine verlässliche automatisierte Flughilfe. Das Amt stellte jedoch gegenüber den französischen Behörden eine Bedingung: Das System darf nur benutzt werden, wenn die Stärke des Nordwindes keine Landungen von Norden mehr zulässt. Diese Forderung und weitere klare Vorgaben für die Verwendung des Landesystems flossen in eine Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbehörden der beiden Länder ein. In den letzten Jahren betrug der Anteil Südlandungen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen zwischen 4 und 8 Prozent.

Anflüge auf ein ILS sind gekennzeichnet durch einen zwischen 15 und 20 Kilometer langen, geraden und in der Verlängerung der Pistenachse verlaufenden Endanflug. Um die Anflüge auf das ILS 34 sicher abwickeln zu können, muss der von der Flugsicherung kontrollierte Luftraum im Süden des Flughafens erweitert werden. Der gemeinsam mit den französischen Stellen und den Aviatikverbänden erarbeitete Luftraum umfasst in etwa ein Gebiet zwischen Pruntrut, Sissach, Olten und Wangen an der Aare. Die Untergrenze des Luftraumes variiert zwischen 5700 und 8500 Fuss (zirka 1700 respektive 2500 Meter) über Meer. Im letzten Herbst hatte das BAZL diesen Luftraum bei den fliegerischen Kreisen in eine Konsultation gegeben sowie die Kantone Basel-Stadt, Basellandschaft, Solothurn, Bern und Jura über die Anpassungen informiert.

Inzwischen hat das BAZL den erweiterten Luftraum für den Flughafen Basel-Mülhausen definitiv festgelegt. Durch die Ausdehnung des kontrollierten Luftraumes verringert sich der frei verfügbare Luftraum für die Kleinaviatik (vor allem Segelflieger und Hängegleiter). Um die Einschränkungen für diese Benutzer so gering wie möglich zu halten, soll der kontrollierte Luftraum nur aktiv sein, wenn tatsächlich Anflüge auf das ILS 34 stattfinden. In der übrigen Zeit ist vorgesehen, dass der Luftraum allen Pilotinnen und Piloten uneingeschränkt offen steht. Sie müssen einzig eine bestimmte Funkfrequenz auf Empfang eingestellt haben.

Aus Sicherheitsüberlegungen ist diese Lösung mit einem temporären Luftraum nur tragbar, wenn sich die Piloten der Kleinaviatik korrekt verhalten und das Gebiet bei einer Aktivierung für Anflüge auf das ILS 34 freigeben. Die Flugsicherung wird in den nächsten Monaten im Auftrag des BAZL das Verfahren mit dem An- und Abschalten des Luftraumes testen. Während dieser Versuchsphase finden noch keine Anflüge auf das ILS 34 statt.

Neben dem Luftraum für den Flughafen Basel-Mülhausen hat das BAZL auch denjenigen für die drei Regionalflugplätze Les Eplatures, Samedan und Sitten sowie für den Militärflugplatz Dübendorf angepasst. In diesen vier Fällen handelt es sich um geringfügige Änderungen, hauptsächlich um sicherzustellen, dass die Flugwege vollumfänglich innerhalb des kontrollierten Luftraumes verlaufen. Die neuen Lufträume treten alle am 15. März in Kraft.


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