Kernkraftwerk Mühleberg: UVEK erhebt Beschwerde beim Bundesgericht

Bern, 27.04.2007 - Die Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg kann nur in einem Bewilligungsverfahren nach Kernenergiegesetz (KEG) aufgehoben werden. Diese Auffassung vertritt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Deshalb zieht es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 2007 ans Bundesgericht weiter.

Unabhängig davon, ob das UVEK die Aufhebung der Befristung in einem formellen Bewilligungsverfahren nach KEG oder - wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert - in einem Wiedererwägungsverfahren prüfen wird, müssen Betroffene aus der Umgebung des KKW Mühleberg angehört werden. Dies war bis jetzt nicht der Fall. Deshalb ist damit zu rechnen, dass einzelne Betroffene zukünftige Entscheide des UVEK beim Bundesverwaltungs- und danach beim Bundesgericht anfechten werden. Die baldige und definitive Beantwortung der offenen Verfahrensfragen durch das Bundesgericht liegt daher sowohl im Interesse der BKW FMB Energie AG als auch im Interesse von allfälligen Betroffenen, die bisher nicht am Verfahren beteiligt waren.


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