Flugplatz Payerne: Verschiedene Verfahren angelaufen

Payerne, 08.05.2007 - Die Öffnung des Militärflugplatzes Payerne für die Zivilluftfahrt erreicht mit dem Verfahren zur Genehmigung des SIL-Objektblattes durch den Bundesrat einen wichtigen Meilenstein. Damit verknüpft sind weitere Verfahren des Bundes zur künftigen zivilen Nutzung, wie etwa das Betriebsreglement oder die Plangenehmigung für Bauvorhaben. Parallel dazu wird auch das Verfahren zur Genehmigung des Objektblattes für die militärische Nutzung des Flugplatzes Payerne angestossen.

Bei der Genehmigung des Konzeptteils des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) legte der Bundesrat im Jahr 2000 das Ziel fest, den Militärflugplatz Payerne für die zivile Luftfahrt zu öffnen. Der SIL definiert den Rahmen für den Flugbetrieb auf einem Flugplatz und die raumplanerischen Voraussetzungen. Der SIL-Prozess sieht ein Koordinations-Verfahren vor mit dem Ziel, ein Objektblatt zu erarbeiten, das unter anderem die Erfordernisse der Raumplanung für einen zivilen Flugbetrieb definiert. Es geht letztlich darum, den SIL des Bundes mit den kantonalen Richtplänen abzustimmen. Unter Federführung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) haben die betroffenen Bundesstellen (VBS, ARE, BAFU), die Kantone Waadt und Freiburg, die Communauté Régionale de la Broye (COREB) - die künftige Betreiberin des zivilen Teils des Flugplatzes -und die Association pour la sauvegarde des intérêts des communes riveraines (ASIC) am Koordinationsprozess für den Flugplatz Payerne mitgewirkt.

Das Objektplatt enthält insbesondere die Anforderungen an die Raumplanung für die Benutzung der Anlage. Es dient als Grundlage für die Plangenehmigung von Bauvorhaben und für das Betriebsreglement, in welchem die operationellen Belange geregelt werden. Zum Schluss muss der Bundesrat das SIL-Objektblatt genehmigen. Bewilligungsinstanz für die andern Instrumente, welche für die zivile Nutzung des Flugplatzes Payerne notwendig sind, ist das BAZL.

Mit dem Ende des Koordinationsprozesses und dem Beginn der Verfahren für die verschiedenen Bewilligungen hat das Projekt eine wichtige Etappe erreicht. Parallel zum Objektblatt gehen auch das Betriebsreglement und diverse Plangenehmigungen für Bauvorhaben in die Vernehmlassung bei den verschiedenen Projektpartnern. Zum SIL-Objektblatt kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer Anhörung äussern, die Gesuche für Bauvorhaben und das Betriebsreglement  gehen in eine formelle öffentliche Auflage (Bundesblatt vom 8. Mai 2007).

Das Objektblatt sieht eine Obergrenze von jährlich 8400 zivilen Flugbewegungen vor. Das Betriebsreglement wiederum legt wochentags die Öffnungszeiten des Flugplatzes auf 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr fest, samstags auf 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Plangenehmigungen für Bauvorhaben umfassen den Bau eines Vorfeldes, von Rollwegen und Gebäude für die Gesellschaft Speedwings und das Büro für Flugunfalluntersuchungen (letzteres auch vom Projekt Solar Impuls genutzt). Wenn gegen die Entscheide des BAZL keine Rekurse erhoben werden, sollten die Verfahren bis Ende 2007 abgeschlossen sein.

Militärisches Verfahren: Objektblatt für Payerne geht in die Vernehmlassung

Bei der Einführung der Armee XXI hat das VBS 2005 ein Konzept zur Stationierung der Armee erarbeitet, das sich an den operationellen Bedürfnissen, der Ausbildung und den vorhandenen Ressourcen orientierte. Im Rahmen des Konzepts sieht die Planung der Luftwaffe für Payerne insgesamt 21 150 Bewegungen vor, davon 13 900 mit Kampfjets.

Der Sachplan Militär (SMP) konkretisiert das Stationierungskonzept der Armee im Bereich Raumplanung. Dieser Plan definiert für jeden Militärflugplatz seine Belegung, den generellen Rahmen seiner Benutzung und den Einfluss auf die Raumplanung (Lärmbelastung, Hindernisfreihaltezonen).

Das Informations- und Mitwirkungsverfahren für den SPM, welches sämtliche militärischen Einrichtungen umfasst, wird vom 4. Juni bis zum 3. Juli 2007 durchgeführt. Anschliessend entscheidet der Bundesrat über den SPM.

Um eine gesamtheitliche Planung im Zusammenhang mit dem Militärflugplatz Payerne zu ermöglichen, hat das VBS die Publikation des SPM-Objektblattes vorgezogen, so dass das Mitwirkungsverfahren gleichzeitig mit dem SIL-Objektblatt für die zivile Nutzung durchgeführt werden kann.



Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-12451.html