BAZL gewährt Swiss Ausnahmebewilligung

Bern, 31.10.2003 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gewährt der Fluggesellschaft Swiss eine Ausnahmebewilligung für Anflüge auf den Flughafen Lugano. Demnach darf Swiss während maximal zweier Monate ein spezielles Verfahren praktizieren. Bis Ende Jahr muss das Unternehmen aber eine alternative Betriebsform gefunden haben.

Anfang Oktober hatte das BAZL aus Sicherheitsüberlegungen eine zweistufige Totalsanierung des bisherigen Anflugverfahrens verfügt. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren dürfen ab 1. November nur noch Flugzeuge in Lugano landen, die über mindestens eine Zertifizierung für einen Anflug von 6 Grad verfügen, ab November 2005 sind nur noch Maschinen zugelassen, die für einen Anflugwinkel von 6,65 Grad zertifiziert sind. Heute führen die Flugzeuge während des Anflugs ein Tauchmanöver von teilweise über 11 Grad durch. Swiss hatte in der Folge operationelle Probleme geltend gemacht, die bis zum Inkrafttreten des vom BAZL verlangten neuen Anflugverfahrens nicht lösbar seien. Das Unternehmen stellte deshalb ein Gesuch für eine zweimonatige Ausnahmebewilligung. Innert dieser Zeit sei es möglich, alternative Betriebsformen zu finden, so die Begründung von Swiss.

Im Interesse der Aufrechterhaltung des Linienverkehrs von Zürich nach Lugano ist das BAZL bereit, Swiss eine Ausnahmebewilligung für längstens zwei Monate zu gewähren. Das Unternehmen kann während dieser Zeit ein spezielles Anflugverfahren durchführen. Dabei muss es allerdings die Eckwerte der vom BAZL Anfang Oktober erlassenen Verfügung einhalten. Die maximale Sinkrate ist auf 8 Grad begrenzt, und Swiss darf nur Flugzeuge einsetzen, die über eine Zertifizierung für mindestens einen 6-Grad-Anflug verfügen (beispielsweise der Jumbolino), wie dies ab 1. November von allen Maschinen verlangt wird. Im Weiteren hat das Unternehmen auch die neuen Mindestsichtwerte zu respektieren.


Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1337.html