Flughafen Lugano Agno: BAZL ordnet etappierte Totalsanierung des Anflugverfahrens an

Bern, 02.10.2003 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bestätigt seine Feststellung, wonach der heutige Zustand beim Anflugverfahren auf den Flughafen Lugano Agno normenwidrig ist. Das BAZL verfügt deshalb die Herstellung des rechtmässigen Zustandes. Für eine auf zwei Jahre befristete Dauer wird eine Übergangslösung angeordnet, die sowohl den sicherheitstechnischen Anforderungen als auch den wirtschaftlichen Interessen des Kantons Tessin Rechnung trägt. Bis Ende Oktober 2005 wird die etappierte Sanierung des Anflugverfahrens abgeschlossen sein.

Aufgrund der besonderen topographischen Verhältnisse des Flughafens Lugano Agno müssen heute die Flugzeuge im Linienverkehr ein schwierigeres Anflugverfahren in Kauf nehmen. Dieser Zustand beim Anflug auf den Tessiner Flughafen stellt deshalb aus Sicherheitsgründen einen dringenden Sanierungsfall dar. Die meisten heute in Lugano eingesetzten Flugzeugtypen und das Landeverfahren entsprechen nicht den internationalen Normen für derart steile Instrumenten-Anflüge. Als besonders problematisch erweist sich der Umstand, dass im jetzigen Verfahren Flugzeuge in einer Zwischenphase einen sehr steilen Anflugwinkel von 11,85 Grad fliegen müssen.

Dieser nicht normenkonforme Zustand wird mit der Verfügung des BAZL behoben. Für die Übergangsdauer von zwei Jahren werden nur noch Flugzeugtypen (wie z. B. der Jumbolino der Fluggesellschaft Swiss) in Agno landen dürfen, die für einen Gleitwinkel von 6 Grad zertifiziert sind. Eine Zwischenphase des Anfluges von bisher 11,85 Grad kann auf neu 7,2 Grad reduziert werden.

Ab November 2005 werden dann in Agno nur Flugzeuge landen dürfen, die für einen gleichmässig verlaufenden Anfluggleitwinkel von 6,65 Grad zertifiziert sind. Solche Flugzeugtypen sind zwar auf dem Markt erhältlich (z. B DHC-7), sie wurden bisher aber von keiner in der Schweiz tätigen Linienfluggesellschaft eingesetzt.

Mit der Verfügung des BAZL wird – unter Berücksichtigung des Grundsatzes «Safety first» und des Prinzips der Verhältnismässigkeit – einerseits im Interesse der Flugsicherheit dieser nicht gesetzeskonforme Zustand beseitigt. Andererseits wird mit der Übergangsphase von zwei Jahren der Bedeutung des Flughafens Lugano Agno für die Wirtschaft des Kantons Tessin hinreichend Rechnung getragen.

Das BAZL ist überzeugt, dass die angeordneten Massnahmen eine praktikable und juristisch korrekte Lösung darstellen. Sie werden die Sicherheit des Anflugverfahrens in Lugano Agno per sofort erhöhen. Dank der Übergangslösung wird eine sicherere Erschliessung des Flughafens Lugano Agno im Linienflugverkehr ermöglicht.

Die angeordnete Totalsanierung des Anflugverfahrens hat zur Folge, dass ab November 2005 der Sicherheitsstandard in Lugano Agno den internationalen Normen vollumfänglich entsprechen wird.



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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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