Bundesrat lässt ausländische Flugzeuge für Schulung zu

Bern, 10.09.2003 - Der Bundesrat hat eine Änderung der Luftfahrtverordnung genehmigt. Damit räumt er den schweizerischen Flugschulen neu die Möglichkeit ein, im Ausland registrierte Luftfahrzeuge zu Schulungszwecken einzusetzen. Voraussetzung für eine solche Zulassung sind insbesondere die Eignung der Luftfahrzeuge zu Schulungszwecken und deren ordnungsgemässe Wartung.

Gemäss bisher geltendem Recht musste ein Luftfahrzeug für Schulungszwecke geeignet, ordnungsgemäss gewartet und im schweizerischen Luftfahrzeugregister eingetragen sein. Luftfahrzeuge, die im Ausland registriert (immatrikuliert) waren, konnten von schweizerischen Flugschulen nicht als Schulungsgeräte verwendet werden.

Auf Anregung der Luftfahrtkommission, die den Bundesrat in Fragen rund um die Luftfahrt berät, wird nun die Beschränkung auf schweizerisch immatrikulierte Luftfahrzeuge aufgehoben. Hintergrund bildet die fortschreitende Harmonisierung der verschiedenen nationalen Vorschriften für die Ausbildung von Piloten. Als Folge erhielten schweizerische Flugschulen vermehrt Zulauf von ausländischen Kunden, die sich zum Teil auf ihrem eigenen Flugmaterial ausbilden lassen wollten. Mit der neuen Regelung wird dies nun möglich sein.

Um als Schulungsgerät zugelassen zu werden, müssen auch im Ausland immatrikulierte Luftfahrzeuge für die Schulung geeignet sein und über einen Wartungsstandard verfügen, der mit schweizerischen Standards vergleichbar ist. Zudem haben sie schweizerischen Lärmvorschriften zu entsprechen.

Profitieren von diesem Entscheid können insgesamt gegen 67 Motorflugschulen, 22 Helikopterflugschulen, 40 Segelflugschulen und 17 Ballonfahrschulen.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-1343.html