Flughafen Lugano: BAZL ordnet Änderungen bei Anflügen an

Bern, 22.08.2003 - Das Anflugverfahren auf den Flughafen Lugano muss angepasst werden. Eine Überprüfung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat ergeben, dass heute Anflüge erfolgen, die nicht mehr den internationalen Normen entsprechen. Konsequenz: Mehrere Flugzeugtypen, die heute Lugano anfliegen, dürfen künftig nicht mehr auf dem Instrumentensystem landen.

Im Rahmen einer Überprüfung der An- und Abflugverfahren auf dem Flughafen Lugano konstatierte das BAZL Abweichungen von den internationalen Normen. So stellte sich heraus, dass die anfliegenden Flugzeuge in einer kurzen Zwischenphase mit einem Gleitwinkel von rund 11 Grad absinken müssen. Für eine derart steile Sinkrate ist jedoch kein Flugzeugtyp, der in Lugano landet, zugelassen. Zudem reicht die Mindestsichtweite von 1500 Metern nicht aus, damit Piloten am Entscheidungspunkt in jedem Fall eine der optischen Anflughilfen auf der Piste sehen können.

Aufgrund dieser Feststellungen hat das BAZL sofort reagiert und eine Reihe von Massnahmen erarbeitet, um das Anflugverfahren in Lugano wieder mit den internationalen Normen konform zu machen. In einem ersten Schritt hat das Amt die Erhöhung der minimalen Sicht auf 3100 Meter angeordnet. Weiter will das BAZL eine Änderung des Gleitwinkels verlangen, damit die Zwischenphase mit der Sinkrate von 11 Grad überflüssig wird. Dies bedeutet, dass die Flugzeuge künftig kurz vor der Landung nur eine kleine Korrektur des Gleitwinkels auf noch 6 Grad vornehmen müssen. Bevor diese Anpassung in Kraft treten kann, muss ein Teil des Landesystems auf dem Flughafen, die so genannte Anflugwinkelbefeuerungsanlage, entsprechend ausgerichtet werden.

Folgen hat das neue Anflugverfahren für die Flugzeuge respektive deren Betreiber: Künftig dürfen in Lugano nur noch jene Maschinen landen, die über eine Zertifizierung des Herstellers für Anflüge mit einem Gleitwinkel von mindestens 6 Grad verfügen. Dieses Kriterium nicht zu erfüllen vermögen im Moment unter anderen Flugzeuge wie die Saab 2000, die Cessna Citation Excel C560 oder die Challenger CL-604.

Das BAZL hat den Flughafen Lugano und die Fluggesellschaften gestern Nachmittag über die Situation und die beschlossenen Massnahmen informiert. Da diese Massnahmen – abgesehen von den neuen Wetterwerten, die sofort in Kraft treten ­– eine Änderung des Flughafen-Betriebsreglements erfordern, haben die betroffenen Organisationen ein Recht auf Anhörung. Das BAZL hat ihnen bis 29. August Zeit für eine Stellungnahme gegeben. Anschliessend wird das Amt entscheiden und die Änderungen Anfang September in Kraft setzen. Um die Anflugwinkelbefeuerung auf den notwendigen technischen Stand zu bringen, wird der Flughafen Lugano eine Frist von wenigen Wochen erhalten.

Das heutige Anflugverfahren in Lugano ist seit Mitte 80-er Jahre in Betrieb. Ursprünglich als Instrumentenlandesystem (ILS) angelegt, wurde es durch das BAZL Mitte der 90-er Jahre zurückgestuft und als weniger präzises, durch Instrumente unterstütztes System (IGS) definiert. Grund waren in der Zwischenzeit verschärfte internationale Bestimmungen. Unterdessen sind diese Normen erneut strenger geworden, weshalb wie geschildert diverse Flugzeugtypen die Vorgaben nicht mehr erfüllen. Mit den vom BAZL erarbeiteten Massnahmen wird der Anflug in Lugano wieder mit den internationalen Regelungen kongruent sein, die Sicherheitsmarge erhöht und damit das Verfahren als Ganzes sicherer werden.


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