Folgenschwere Verschärfung des deutschen Anflugregimes abgewendet

Bern, 29.06.2003 - Deutschland verschiebt die auf den 10. Juli angekündigte weitere Einschränkung der Anflugmöglichkeiten auf den Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet. Der deutsche Verkehrsminister Manfred Stolpe und Bundesrat Moritz Leuenberger haben sich auf ein Vorgehen geeinigt, dass der Schweiz Zeit einräumt, die deutschen Einschränkungen durch andere Anflugverfahren zu kompensieren. Damit können auch künftig alle Landungen auf dem Flughafen Zürich durchgeführt werden.

Nach der Ablehnung des Luftverkehr-Staatsvertrages durch die Eidg. Räte hat Deutschland wie angekündigt eine einseitige Verordnung erlassen mit dem Ziel, die Zahl der Flugbewegungen über süddeutsches Gebiet vom und zum Flughafen Zürich zu reduzieren. Als erstes wurde auf den 17. April 2003 eine verlängerte Nachtruhe angeordnet. Auf den 10. Juli wollte Deutschland die Ausnahmeregelung verschärfen. Dies hätte bewirkt, dass unter Umständen bis zu 30 Flugzeuge pro Tag nicht mehr in Zürich hätten landen können. Für den Flughafen und vor allem für die Swiss in ihrer aktuellen schwierigen Situation hätte das dramatische Folgen gehabt. In den Verhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland konnte diese wirtschaftlich folgenschwere Entwicklung abgewendet werden. UVEK-Vorsteher Moritz Leuenberger und Verkehrsminister Stolpe einigten sich bei Gesprächen am 25. und 26. Juni in Bonn auf eine Lösung mit folgendem Inhalt:

  • Die Schweiz stellt sicher, dass auf dem Flughafen Zürich mit Wirkung vom 30. Oktober 2003 Landungen von Süden auf der Piste 34 möglich sind. Das BAZL und das UVEK haben die entsprechenden Gesuche der Flughafen Zürich AG (Unique) bereits bewilligt (siehe Medienmitteilung des UVEK vom 24. Juni 2003)
  • Die Schweiz stellt sicher, dass die Installationen für die bereits bewilligten Südanflüge nach folgendem Zeitplan zur Verfügung stehen:
  • Ab 30. Oktober 2003 UKW-Drehfunkfeuer (VOR/DME)
  • Ab 30. April 2004 Landekurssender (LLZ/DME)
  • Ab 31. Oktober 2004 Instrumentenlandesystem (Kat. I (ILS); die Verschärfung der Ausnahmeregelung wird von Deutschland bis am 30. Oktober ausgesetzt und dann etappenweise gemäss dem obigen Zeitplan eingeführt, dass daraus keine Landungsausfälle resultieren.

Deutschland kündigte im weitern an, die Warteräume EKRIT und SAFFA über süddeutschem Gebiet aufzuheben. Die Schweiz hat bis Februar 2005 Zeit, um neue Warteverfahren einzuführen.Stolpe und Leuenberger vereinbarten, dass Deutschland und die Schweiz ein abgestimmtes Konzept für die Organisation der Flugsicherung im Grenzbereich mit den erforderlichen rechtlichen Grundlagen entwickeln und umsetzen werden. Dieses Konzept soll die Sicherheit im Flugverkehr garantieren, einen technisch einwandfreien Verkehrsfluss ermöglichen und die europäischen Entwicklungen einbeziehen. Unabhängig davon wird eine Beteiligung Deutschlands bei den Entscheidungs- und Verfahrensabläufen sichergestellt.Die Einigung behält den Ausgang der hängigen Rechtsverfahren zu den einseitigen Massnahmen Deutschlands vor.Massgeblich zur Lösung beigetragen hat die Tatsache, dass sich der Zürcher Regierungsrat für Südanflüge ausgesprochen hat und dass die Schweiz einen klaren Zeitplan für die Einführung von Südanflügen vorlegen konnte. Südanflüge werden aus technischen Gründen erst gegen Ende Oktober möglich sein. Dieses Anflugverfahren erfordert relativ hohe Sichtwerte (im Minimum 4500 Meter). Erst mit einem neuen Instrumentenlandesystem wird der Flughafen Zürich in der Lage sein, die Einschränkungen aus der deutschen Verordnung auffangen zu können. Dieses sollte im Oktober 2004 betriebsbereit sein. Deutschland hat sich nun bereit erklärt, auf diese Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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