Betriebsalternativen für Anflug auf Flughafen Zürich

Bern, 16.05.2003 - Im Hinblick auf die Verschärfung der Ausnahmeregelung für Nordanflüge auf den Flughafen Zürich hat Unique beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Gesuch für die Änderung des Betriebsreglements eingereicht. Die Vorschläge erfolgten unter Vorbehalt der Beschlüsse des Unique-Verwaltungsrats sowie des Zürcher Regierungsrats. Weiter wird der Bund in Kürze einen Anwalt mit der Vorbereitung der Klage in Brüssel gegen die einseitigen deutschen Massnahmen beauftragen.

Die Beschränkungen der Anflugverfahren auf den Flughafen Zürich durch Deutschland stellen für die Schweiz im Gegensatz zum verworfenen Staatsvertrag eine schwere verkehrs- und wirtschaftspolitische Belastung dar. Dadurch entsteht für die Schweiz eine Situation, die wesentlich ungünstiger ist als der gescheiterte Staatsvertrag. Die Verschärfung der Ausnahmeregelung für Nordanflüge per 10. Juli ist für Swiss und Unique schwierig zu verkraften. Aus diesen Gründen hat das UVEK Unique aufgefordert, dem BAZL rechtzeitig betriebliche Alternativen zu beantragen.

Unique beantragt nun dem BAZL einerseits «als letztes Mittel der Schadensmilderung» die kurzfristige Aufhebung des so genannten Circling-Verbots aus dem Anflug auf die Piste 28, anderseits die Freigabe des VOR-Verfahrens auf die Südpiste (Piste 34) für den kommenden Herbst. Schliesslich soll das BAZL das beantragte ILS-Anflugverfahren auf die Südpiste genehmigen. Dieses soll im Herbst 2004 betriebsbereit sein. Das BAZL prüft diese Anträge, die unter Vorbehalt der Beschlüsse des Unique-Verwaltungsrats sowie des Zürcher Regierungsrats gelten.

Bereits in einem ersten Schritt hatte das BAZL die von Deutschland erlassene Verlängerung der Nachtflugsperre per 17. April mit Notrecht umgesetzt, indem es Ostanflüge bewilligte. Die Anhörungen der Betroffenen sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen im Rahmen des ordentlichen Verfahrens so schnell als möglich.

Zur Koordination des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) hat das UVEK die betroffenen Kantone (AG, AR, AI, BL, BS, GL, LU, NW, SG, SH, SZ, TG, ZG, ZH), Unternehmen (Unique, Skyguide, Swiss) sowie die involvierten Bundesstellen für den 13. Juni zu einer zweiten Aussprache eingeladen. Das Thema ist das neue Betriebsreglement des Flughafens Zürich und das weitere Vorgehen beim SIL-Objektblatt für Zürich. Noch vor dieser Konferenz trifft sich der UVEK-Vorsteher mit den am meisten betroffenen Kantonen (ZH, AG, SH, TG).

Im Weitern wird das UVEK in Zusammenarbeit mit der Schweizer Mission in Brüssel und dem Integrationsbüro in den nächsten Tagen einen Anwalt mit der Vorbereitung einer Klage bei der EU-Kommission beauftragen. Die Klage soll anfangs Juni in Brüssel deponiert werden. Der Bundesrat hatte vor Wochenfrist beschlossen, die einseitigen Massnahmen von Deutschland bei der Europäischen Kommission anzufechten. Damit will die Landesregierung wirtschaftlichen Schaden für die schweizerische Luftfahrt und den Wirtschaftsstandort Schweiz abwenden.

Was die Überwachung des süddeutschen Luftraums durch Skyguide und die Abgeltung der Leistungen betrifft, so werden zur Zeit auf technischer Ebene mögliche Lösungen abgeklärt.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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