Bund und Kantone überprüfen Gebirgslandeplätze

Bern, 18.03.2003 - Die Gebirgslandeplätze in der Schweiz werden einer generellen Überprüfung unterzogen. Im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) wollen Bund und Kantone vor allem die Frage beantworten, wie sich Konflikte zwischen der Nutzung von Gebirgslandeplätzen und Naturschutzinteressen ausräumen lassen.

Gebirgslandeplätze sind Landestellen über 1100 Meter über Meer, die Ausbildungs-, Übungs- und sportlichen Zwecken oder der Personenbeförderung zu touristischen Zwecken dienen. Die Zahl der Gebirgslandeplätze in der Schweiz ist gestützt auf eine Verordnung des Bundes auf 48 beschränkt; genutzt werden zur Zeit 42 solcher Landestellen.

Bei den Arbeiten am SIL tauchte hinsichtlich der Gebirgslandeplätze die Frage auf, wie Konflikte mit Naturschutz- und Erholungsgebieten sowie Wildlebensräumen gelöst werden können. Der Bundesrat beauftragte deshalb das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), das Netz der Gebirgslandeplätze generell zu überprüfen. Wo sich Konflikte durch eine restriktive Nutzung nicht beseitigen lassen, sollen bestehende Gebirgslandeplätze durch besser geeignete Stellen ersetzt werden. Generell zu überprüfen ist auch die Grundsatzfrage, ob und in welchem Ausmass das Heliskiing weiterhin erlaubt bleiben soll. Eine weitere eng mit diesem Auftrag verbundene Massnahme ergibt sich aus dem Landschaftskonzept Schweiz (LKS), wonach im SIL einzelne hochalpine Gebiete, die sich besonders für die stille Erholung eignen, als Ruhezonen auszuscheiden sind.

Die Überprüfung der Gebirgslandeplätze ist inzwischen unter Federführung des BAZL und in enger Zusammenarbeit mit dem für den Natur- und Landschaftsschutz zuständigen Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) angelaufen. In die Arbeiten einbezogen sind neben weiteren Bundesstellen vor allem die Kantone sowie die interessierten Luftfahrt-, Tourismus- und Umweltschutzkreise. Als erstes sind die Interessenkreise zu zwei Fachseminaren eingeladen: heute in Chur für die Kantone Glarus, Graubünden, Tessin und Uri, am 27. März in Brig für die Kantone Bern, Waadt und Wallis. Die Teilnehmer erhalten dabei Einblick in die Grundlagen, lernen die verschiedenen Ziele und Ansprüche kennen und können sich anhand von Fallbeispielen zu Konfliktsituationen und möglichen Lösungen äussern. Ende 2003 soll ein Konzeptentwurf vorliegen und dem Bundesrat Bericht erstattet werden. Die Verabschiedung des Kapitels Gebirgslandeplätze im SIL durch die Landesregierung ist für Ende 2004 vorgesehen.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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