Bundesrat will Erträge aus Kerosinbesteuerung für Luftfahrt verwenden

Bern, 29.08.2007 - Der Bundesrat will die Erträge aus der Kerosinbesteuerung künftig der Luftfahrt zugute kommen lassen. Er schlägt dem Parlament deshalb die Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung vor. Verwendet werden sollen die Gelder für Massnahmen in den Bereichen technische Sicherheit, Schutzmassnahmen vor kriminellen Übergriffen und Umweltweltschutz. Bisher fliessen die Einnahmen aus der Besteuerung der Flugtreibstoffe überwiegend dem Strassenverkehr zu.

Die Erträge aus der Kerosinbesteuerung fliessen heute einerseits in die allgemeine Bundeskasse (50 Prozent des Reinertrages) und anderseits in den Strassenverkehr (50 Prozent des Reinertrages sowie 100 Prozent des Treibstoffzuschlags). Steuerpflichtig sind Flüge im Inland und zu privaten Zwecken; kommerzielle Flüge mit Bezug zum Ausland sind gestützt auf internationale Übereinkommen davon befreit.

Mit der Änderung von Artikel 86 will der Bundesrat für die aus dem Luftverkehr stammenden Gelder eine analoge Lösung wie für die Erträge des Strassenverkehrs schaffen: Die eine Hälfte des Reinertrages fliesst in die Bundeskasse, die andere Hälfte und der Treibstoffzuschlag kommen der Luftfahrt zugute. Dadurch entsteht eine gesamthaft sachgerechte Lösung, profitiert doch weit gehend jener Verkehrsträger, der die Gelder durch die Kerosinbesteuerung dem Staat abliefert.

Die Erträge sollen neu in eine Spezialfinanzierung Luftverkehr fliessen und für Massnahmen auf den Gebieten technische Sicherheit, Schutzmassnahmen vor kriminellen Übergriffen sowie Umweltschutz verwendet werden. Die Einnahmen aus der Kerosinbesteuerung beliefen sich in den letzten Jahren auf durchschnittlich rund 60 Millionen Franken. Nach Abzug des Anteils für die Bundeskasse verbleiben zirka 40 Millionen für den Einsatz zugunsten der Luftfahrt.

Vorgesehen ist, die eine Hälfte dieser Gelder für Massnahmen zugunsten der technischen Sicherheit einzusetzen und die anderen 50 Prozent je hälftig auf die Bereiche Umweltschutz und Schutzmassnahmen aufzuteilen. Über den Anteil für Schutzmassnahmen sollen künftig auch die Beiträge von jährlich rund 9 Millionen Franken finanziert werden, welche die Eidgenossenschaft bisher aus der Bundeskasse für den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten auf Schweizer Flugzeugen geleistet hat. Die definitive Aufteilung der Gelder wird entweder im Rahmen des Gesetzes zur Verwendung der Mineralölsteuer oder eines Spezialgesetzes zu regeln sein.

Die Idee, die Erträge aus der Flugtreibstoffbesteuerung zugunsten der Luftfahrt zu verwenden, hatte der Bundesrat Ende 2004 in seinem luftfahrtpolitischen Bericht formuliert. Nachdem der Entwurf der Vorlage in der Vernehmlassung mehrheitlich auf ein positives Echo gestossen ist, unterbreitet die Landesregierung nun dem Parlament die entsprechende Botschaft. Die Behandlung im Parlament ist zu Beginn der kommenden Legislaturperiode geplant, die Volksabstimmung könnte 2008 oder 2009 stattfinden.


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