Europäische Vorschriften für Helikopter: BAZL führt Anhörung der Industrie durch

Bern, 06.09.2007 - Die Schweiz beabsichtigt im nächsten Jahr die europäischen Vorschriften für den kommerziellen Betrieb von Helikoptern zu übernehmen. Die neuen Regeln sollen bis im Herbst 2010 für sämtliche Helikopterfirmen gültig sein. Um den Besonderheiten der Helikopteroperationen im Gebirge und für Rettungsflüge Rechnung zu tragen, hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gemeinsam mit Vertretern der Helikopterfliegerei eine Richtlinie mit Ausnahmen erarbeitet. Die Helikopterindustrie erhält jetzt Gelegenheit, sich zu den neuen Regeln zu äussern.

Seit 1997 gelten in der Schweiz für den kommerziellen Einsatz von Flugzeugen die europäischen Normen und Vorgaben. Diese Joint Aviation Requirements (JAR) regeln die Voraussetzungen, die eine Fluggesellschaft erfüllen muss, damit sie eine Zulassung für den gewerbsmässigen Flugverkehr erhält. Dabei handelt es sich um Anforderungen an die Qualifikation des Personals (Piloten und Verantwortliche für den Flugbetrieb) und an die Organisationsform eines Luftfahrtunternehmens sowie um operationelle Vorgaben. Mit den JAR hat in Europa eine weit gehende Harmonisierung der Zulassung und Aufsicht über die kommerzielle Zivilluftfahrt stattgefunden, was Vorteile sowohl mit Blick auf die Sicherheit als auch auf die Wettbewerbsbedingungen gebracht hat.

Für nächsten Frühling plant das BAZL die Einführung der JAR auch für die kommerzielle Helikopterfliegerei. Sie regeln den Einsatz von Helikoptern für den gewerbsmässigen Transport von Personen und Gütern sowie für Rettungsflüge. Die Schweiz ist eines der letzten Länder, welche diese europäischen Normen übernehmen. Hauptgrund dafür ist, dass die JAR für Helikopter ursprünglich weit gehend auf die Bedürfnisse von Operationen im Zusammenhang mit Infrastrukturen in der Nordsee und nicht auf die topografische Situation der Alpenländer ausgerichtet waren.

Um den Anforderungen der Helikopterfliegerei im Gebirge Rechnung zu tragen, hat das BAZL zusammen mit Vertretern des schweizerischen Helikopterverbandes (Swiss Helicopter Associdation, SHA) eine Richtlinie mit Ausnahmen von den JAR erarbeitet. So ist unter anderem vorgesehen, dass bis 1. April 2011 weiterhin einmotorige Helikopter für Rettungsflüge zum Einsatz kommen können, derweil JAR für diese Art Operation zweimotorige Geräte vorschreibt. Nach dem 1. April 2011 erlaubt die Richtlinie den Einsatz von einmotorigen Helikoptern nur noch in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn das Leben eines Menschen ohne sofortigen Transport in Gefahr ist und kein zweimotoriger Helikopter zur Verfügung steht. Diese Regelung trägt den Bedürfnissen der Rettungsfliegerei Rechnung und gibt den Helikopterunternehmen genügend Zeit, um Anpassungen an ihrer Flotte vorzunehmen.

Der Fahrplan des BAZL sieht vor, die JAR für Helikopter am 1. April 2008 in Kraft zu setzen und den Unternehmen zweieinhalb Jahre Zeit zu geben, um sich an die neuen Vorgaben anzupassen. Ab 1. Oktober 2010 sollen sämtliche Schweizer Helikopterfirmen die Bestimmungen der JAR respektive der Richtlinie des BAZL einhalten. Das BAZL hat die Helikopterbetriebe eingeladen, bis Ende November Stellung zu diesem Vorgehen zu nehmen. Der definitive Entscheid über die JAR für Helikopter soll bis Ende Jahr fallen. Die Komptetenz für die Übernahme der JAR ins Schweizer Recht liegt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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