Projekt ONYX abgeschlossen: Geschäftsprüfungsdelegation und unabhängige Kontrollinstanz überwachen Rechtmässigkeit

Bern, 06.09.2007 - Nach 9-jähriger Entwicklungszeit ist die Realisierung des Projektes ONYX planmässig abgeschlossen worden. Das moderne Funkaufklärungssystem liefert wichtige Informationen für die politische und militärische Führung unseres Landes; dabei werden ausschliesslich Telekommunikationsverbindungen im Ausland erfasst und ausgewertet. Die mit dem System gewonnenen Resultate entsprechen den Erwartungen des Mittelbetreibers (Elektronische Kriegführung / EKF) sowie seiner Auftraggeber (Nachrichtendienste).

Das Projekt ONYX basiert auf einem Entscheid des Bundesrates, welcher zur Sicherstellung der aktuellen und zukünftigen Nachrichtenbeschaffung der Erweiterung der Funkaufklärungsfähigkeiten auf das Gebiet der Satellitentelekommunikation zugestimmt und die entsprechenden Mittel bewilligt hat.

Das System ONYX wurde in mehreren Phasen realisiert. Dazu gehörten unter anderem der Aufbau der Empfangseinrichtungen mit den entsprechenden baulichen Massnahmen, der personelle Aufwuchs und die Entwicklung des Know-hows. Während der ganzen Realisierungszeit wurde immer wieder die Machbarkeit überprüft.

Rechtliche Grundlage zum Betreiben der Funkaufklärung bildet die am 01.11.2003 in Kraft getretene Verordnung über die Elektronische Kriegführung (VEKF). Diese regelt die Auftragserteilung an ONYX durch berechtigte Auftraggeber (Strategischer Nachrichtendienst, Luftwaffennachrich¬tendienst, Militärischer Nachrichtendienst sowie Dienst für Analyse und Prävention des EJPD).

Die parlamentarische Oberaufsicht wird durch die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der eidgenössischen Räte wahrgenommen. Sie hat den Auftrag, die Tätigkeit der Verwaltung in Geheimbereichen und insbesondere im Bereich der Nachrichtendienste zu beaufsichtigen.

Die verwaltungsinterne Aufsicht ist in der VEKF verankert und wird insbesondere durch eine unabhängige Kontrollinstanz (UKI) ausgeübt, deren Mitglieder sich aus hohen Verwaltungsvertretern verschiedener Departemente (EJPD, EFD und VBS) zusammensetzen. Die UKI hatte anfangs 2004 ihre Tätigkeit aufgenommen. Im Rahmen der ständigen Funkaufklärung prüft sie die Leistungsvereinbarungen zwischen Mittelbetreiber und Auftraggebern auf ihre Rechtmässigkeit und Verhältnismässigkeit und erstattet jährlichen Bericht an die Vorsteher VBS und EJPD zwecks anschliessender Information des Bundesrates.


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