Schweizer Hafteinrichtungen unter der Lupe; Fünfter Besuch des Anti-Folter-Ausschusses in der Schweiz

Bern, 14.09.2007 - Eine fünfköpfige Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" kommt am 24. September in die Schweiz. Die Delegation wird während ihres zweiwöchigen Besuchs verschiedene Hafteinrichtungen besichtigen.

Der von Experten und Dolmetschern begleitete Ausschuss besucht Personen, denen auf Grund einer behördlichen Verfügung die Freiheit entzogen ist. Darunter fallen Freiheitsentzüge aus strafrechtlichen, strafprozessrechtlichen, zivil- und verwaltungsrechtlichen sowie militärstrafrechtlichen Gründen. Der Ausschuss ist ermächtigt, mit den Inhaftierten Gespräche ohne Zeugen zu führen. Welche Hafteinrichtungen besichtigt werden, gibt der Ausschuss kurz vor Beginn seines Besuchs bekannt.

Der Ausschuss stützt sich auf das "Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe", das von allen Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden ist. Der Anti-Folter-Ausschuss setzt sich aus Juristen, Ärzten, Spezialisten des Strafvollzugs und anderen Experten zusammen und hat seinen Sitz in Strassburg. Er organisiert in eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten; die Schweiz hat er bereits 1991, 1996, 2001 und 2003 besucht.

Bericht mit allfälligen Empfehlungen

Nach dem Besuch verfasst der Ausschuss zuhanden des Bundesrates einen Bericht über die Verhältnisse, die er in den besichtigten Hafteinrichtungen angetroffen hat. Darin enthalten sind auch allfällige Empfehlungen zur Verbesserung der Haftbedingungen. Der Ausschuss versteht sich nicht als Ankläger, sondern will durch eine gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des besuchten Staates die Haftbedingungen verbessern, wo dies nötig ist. Sein Bericht bleibt deshalb grundsätzlich vertraulich, sofern nicht die Regierung des besuchten Staates selber um dessen Veröffentlichung ersucht.


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