Flughafen Zürich hat vorläufiges Betriebsreglement eingereicht

Bern, 16.01.2004 - Die Flughafen Zürich AG (Unique) hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein neues Betriebsreglement eingereicht. Das Reglement fasst die verschiedenen provisorischen Änderungen der letzten Jahre zusammen und soll bis zum Abschluss der Mediation gelten. Das Gesuch wird in einigen Wochen öffentlich aufgelegt. Einsprachen gegen die früheren provisorischen Änderungen des Betriebsreglements werden übernommen.

Das Ende 2003 eingereichte Betriebsreglement fasst die verschiedenen provisorischen Änderungen der letzten Jahre zusammen und soll so lange gelten, bis nach Abschluss des Mediationsverfahrens ein definitives Reglement erlassen werden kann. Dieses vorläufige Betriebsreglement basiert auf dem aktuell praktizierten Betriebskonzept mit einer grundsätzlichen Nordausrichtung des Flughafens ausserhalb der von Deutschland verordneten Sperrzeiten.

Das BAZL wird im Februar die betroffenen Kantone informieren und sie zum Reglement anhören. Kurz darauf wird auch die öffentliche Auflage des Gesuchsdossiers durchgeführt. Um die betroffenen Kreise von unnötigem Aufwand zu entlasten, wird das BAZL die Einsprachen, die gegen die früheren provisorischen Änderungen erhoben wurden, in das jetzt eingeleitete Genehmigungsverfahren übernehmen. Wer also gegen die Süd- und die vermehrten Ostanflüge bereits Einsprache erhoben hat, muss zum gleichen Gegenstand nicht nochmals einsprechen. Zum Inhalt des Gesuchs wird sich das BAZL erst nach abgeschlossener Prüfung äussern.


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