Flughafen muss Alternativen für Betrieb vorlegen

Bern, 12.05.2003 - Nach dem Scheitern des Staatsvertrages hat Deutschland einseitige Massnahmen für Flüge zum und vom Flughafen Zürich beschlossen und diese per 17. April in Kraft gesetzt. Am 10. Juli wird eine Verschärfung dieser Einschränkungen in Kraft treten. Aus diesem Grund hat das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Flughafen Zürich AG (Unique) aufgefordert, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mitzuteilen, wie sie den Betrieb ab dem 10. Juli abzuwickeln gedenkt.

Dabei hat die Konzessionsbehörde keine Vorgaben für das zu wählende Anflugsystem gemacht, auch nicht betreffend Südanflüge. Sollte für die Betriebsalternative eine Änderung des Betriebsreglements notwendig sein, erwarten UVEK und BAZL, dass der Flughafen eine solche beantragt. Unique ist durch die Konzession zur Aufrechterhaltung des Betriebs verpflichtet.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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