Lehren aus der Swissair-Krise

Bern, 30.04.2003 - Als Folge der Swissair-Krise haben die Bundesbehörden Massnahmen eingeleitet, um die Aufsicht über die Luftfahrtindustrie zu verstärken. Vorbereitet werden auch Massnahmen, um die Früherkennung von wirtschaftlichen Risiken und die Aufsicht über Märkte und Unternehmen zu verbessern. Dies geht aus einem Bericht ans Parlament hervor, den der Bundesrat am Mittwoch verabschiedete.

Die Krise bei der Swissair im Herbst 2001, die ins Grounding und in die Liquidation des Unternehmens führte, veranlasste die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates, eine Untersuchung zu eröffnen. Die Kommission kam zum Schluss, dass die Bundesbehörden keine Verantwortung für den Verlauf und den dramatischen Ausgang der Swissair-Krise trifft. Mit zehn Empfehlungen, einer Motion und sechs Postulaten forderte der Ständerat den Bundesrat jedoch auf, die Lehren aus der Swissair-Krise zu ziehen. Diese Vorstösse beziehen sich hauptsächlich auf die Früherkennung von wirtschaftlichen Risiken und die Aufsicht des Bundes über die Luftfahrtunternehmungen.
Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch den von der Geschäftprüfungskommission des Ständerates verlangten Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Vorstösse, die nicht weniger als vier Departements betreffen (UVEK, EVD, EFD, EJPD).
Zu den Vorstössen, die auf eine bessere Früherkennung von wirtschaftlichen Risiken und Krisen abzielen, hält der Bundesrat fest, dass es nicht bei der Früherkennung bleiben könne, sondern dass sich der Bund auch auf ein breites Spektrum von Entwicklungen vorbereiten muss. Dies kommt jedoch für den Bundesrat nicht generell in Frage, weil damit die Verantwortlichkeiten zwischen Unternehmensorganen und Behörden verwischt würden. Für den Bundesrat ist eine erhöhte Verantwortung des Bundes nur gegenüber jenen Unternehmen gegeben, die entweder dem Bund gehören oder einer besonderen bundesstaatlichen Aufsicht unterliegen.
Zu den Vorstössen, welche sich auf die Aufsicht des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) über die Luftfahrtunternehmungen und die Oberaufsicht des UVEK über das BAZL beziehen, erinnert der Bundesrat zunächst daran, dass das UVEK Ende September 2002 ein holländisches Institut mit einer Expertise über die Zweckmässigkeit der Sicherheitsaufsicht in der schweizerischen Zivilluftfahrt beauftragt hat. Diese Expertise wird im Juni 2003 abgeschlossen. Was die Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der konzessionierten Luftfahrtunternehmen angeht, setzt das BAZL die entsprechenden Vorschriften der EU um, welche die Schweiz mit dem bilateralen Luftverkehrsabkommen übernommen hat: Die Luftfahrtunternehmen müssen dem BAZL jährlich ihre Geschäftsberichte vorlegen und auf Verlangen hin weitere Auskünfte erteilen. Die Kriterien für einen Entzug der Betriebsbewilligung aus wirtschaftlichen Gründen werden vom BAZL zusammen mit andern europäischen Luftfahrtämtern ausgearbeitet.



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