Bundesrat passt Gebühren des BAZL an

Bern, 28.09.2007 - Der Bundesrat hat die revidierte Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigt. Sie ermöglicht es dem BAZL, seine Leistungen vermehrt kostendeckend zu erbringen und die vom Bundesrat im Mai gesprochenen rund 20 zusätzlichen Stellen für die Sicherheitsaufsicht über die Schweizer Zivilluftfahrt haushaltneutral zu finanzieren. Anstelle pauschaler Beträge kann das Amt seine Arbeiten in Zukunft vermehrt nach Aufwand verrechnen.

In einem Bericht über die Prüfung der Gebühren sowie deren Kostendeckungsgrad in der Bundesverwaltung hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle 2004 angeregt, die Gebühren des BAZL zu überarbeiten, um die tiefe Eigenfinanzierung, die das Amt aufweist, verbessern zu können. Die letzte Anpassung der Gebührensätze datiert aus dem Jahr 1996. Ende Mai 2007 hatte der Bundesrat einer grundsätzlichen Erhöhung der BAZL-Gebühren zugestimmt, damit das Amt rund 20 zusätzliche Stellen für die Sicherheitsaufsicht über die Schweizer Zivilluftfahrt haushaltneutral finanzieren kann. Das BAZL benötigt diese Stellen, um die zusehends komplexeren und umfangreicheren Aufsichtsaufgaben bewältigen zu können. Die Details hat der Bundesrat nun in der revidierten Gebührenverordnung festgelegt.

Die neuen Gebührensätze gelten ab 1. Januar 2008. Sie verbessern einerseits den Kostendeckungsgrad des BAZL, anderseits erhöhen sie aber auch die Transparenz im Gebührenwesen des Amtes. Das BAZL rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 4 Millionen Franken. Der Kostendeckungsgrad des Amtes erhöht sich von heute rund 10 Prozent auf neu rund 13 Prozent. Würde die Gebührenerhöhung auf sämtliche Flugpassagiere umgerechnet ergäbe dies eine Verteuerung von weniger als 10 Rappen pro Flug. Die Gebührenverordnung des BAZL regelt die Gebühren für Luftfahrzeuge, für die Ausweise von Piloten, Mechanikern und Fluglotsen sowie für Bewilligungen an Flugbetriebe, Flughäfen und Flugveranstaltungen.


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