Bundesrat zum Swissair-Bericht der GPK

Bern, 30.09.2002 - Der Bundesrat würdigt den ausführlichen Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK) zur Rolle des Bundes bei der Bewältigung der Swissair-Krise als konstruktiv und fair. Er dankt der GPK für die positive Würdigung des Krisenmanagements und für die wichtigen Impulse zur Aufarbeitung dieses ausserordentlichen Unternehmenszusammenbruchs. Der Bundesrat hält fest, dass die GPK keine wesentlichen Mängel bei der Sicherheitsaufsicht im Luftverkehr moniert. Gleichzeitig relativiert er den Vorwurf, zu spät reagiert zu haben und verweist auf die ordnungspolitischen Grenzen staatlicher Interventionen.

Der Bundesrat hat den letzte Woche publizierten Bericht der GPK zur Kenntnis genommen. Der Bericht wird am 30. September 2002 auch im Ständerat diskutiert werden, wobei der Bundesrat dort ebenfalls in allgemeiner Form dazu Stellung nimmt. Die einzelnen Vorstösse und Empfehlungen der GPK werden später beantwortet und behandelt. Nach einer ersten Durchsicht würdigt der Bundesrat den Bericht als sorgfältige, sachkundige, kritische aber zugleich ausgewogene Darstellung. Er dankt der GPK, dass sie damit Anstösse für eine verstärkte Aufsicht im Luftverkehr und für eine optimierte Problemlösungsfähigkeit gibt. Der Bundesrat teilt die Auffassung der GPK, dass der Bericht über die Rolle des Bundes nicht von der primären und zentralen Verantwortung der Unternehmensorgane ablenken darf. Diese werden in separaten zivil- und strafrechtlichen Verfahren geklärt.

Bundesaufsicht

Die GPK stellt keine Anhaltspunkte für wesentliche Mängel bei der Sicherheitsaufsicht des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) oder für problematische Verflechtungen zwischen dem BAZL und dem Büro für Flugunfalluntersuchungen fest. Die verlangte Intensivierung der Beobachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaften gemäss europäischen Standards wird vom BAZL seit dem Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens mit der EU im Juni dieses Jahres praktiziert. Zudem hat das Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation (UVEK) bereits eine spezialisierte ausländische Firma mit der Überprüfung der heutigen Strukturen der Bundesaufsicht über die Luftsicherheit veranlasst.

Ergänzungen zu Ordnungspolitik und Führungsrolle

Der Bundesrat nimmt erfreut davon Kenntnis, dass die GPK die Rolle des Bundes an der Aktionärsversammlung im Frühjahr 2001, das frühzeitigen Erkennen und die versuchte Abwendung des gemäss Term Sheet drohenden Groundings sowie das Krisenmanagement ausdrücklich anerkennt. In Ergänzung zum Bericht präzisiert der Bundesrat, dass sich sowohl staatliche Interventionen als auch Vorbereitungshandlungen aus ordnungspolitischen Gründen auf Ausnahmefälle von systemrelevanter Bedeutung beschränken müssen. Zudem müssen überwiegende öffentliche Interessen vorliegen. In diesem Sinn ist der Vorwurf der bloss reaktiven Rolle des Bundes zu relativieren. Im Bericht wird nach Ansicht des Bundesrates zudem die Raschheit und die Entschlossenheit des Führungshandelns des Bundes im Vorfeld des Groundings unterschätzt. Bereits Tage nach dem ersten Hilferuf der Swissair-Leitung verfügte der Bund über ein Konzept für eine Beteiligung an einer Gesamtsanierung der Gruppe. Auch die von der Wirtschaft lancierte und wegen der unerwartet desolaten Finanzlage der SAirGroup gescheiterte Bemühung für eine Rekapitalisierung ging auf eine Initiative des Bundes zurück. Ebenso die unmittelbar nach Eröffnung des Nachlassverfahrens moderierte Koordination der weit über die Bundesbeteiligung hinausgehenden privaten Finanzierung des Aktienkapitals für die neue Gesellschaft.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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