GPK-Bericht: Erste Grobbeurteilung durch UVEK

Bern, 20.09.2002 - Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates zur Untersuchung in Sachen Swissair zur Kenntnis genommen. Aufgrund einer ersten Grobbeurteilung stellt das UVEK fest, dass keine Anhaltspunkte für wesentliche Mängel bei der Sicherheitsaufsicht bestehen. Die Empfehlungen werden nun geprüft. Dann werden das Departement und der Bundesrat die nötigen Entscheide fällen.

Das UVEK nimmt folgende Feststellungen der GPK zur Kenntnis:

-Die Sicherheitsaufsicht funktioniert; es gibt keine Anhaltspunkte für wesentliche Mängel

-Es wurden keine unzulässigen Verflechtungen zwischen Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Eidg. Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) und Fluggesellschaften gefunden.

Die Empfehlungen werden nun sorgfältig analysiert. Gestützt auf die Ergebnisse werden das Departement und der Bundesrat die nötigen Entscheide fällen. Im folgenden die Überlegungen des UVEK zu drei Bereichen:

Sicherheitsaufsicht

Gestützt auf die Empfehlungen des GPK plant das UVEK zur Verstärkung der Sicherheitsaufsicht die Einführung eines regelmässigen (z.B. alle zwei Jahre durchgeführten) Audits des BAZL, aber auch anderer UVEK-Ämter, die mit der Sicherheitsaufsicht befasst sind.

Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Die Verstärkung der Aufsicht über die wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Fluggesellschaften wird Gegenstand einer Grundsatzdiskussion im Bundesrat sein.  Der Ausbau der  bisherigen summarischen Prüfung zu einer  umfassenden Früherkennung wirtschaftlicher Risiken wäre anspruchsvoll und aufwendig. Angesichts der knappen Verwaltungsressourcen liegt die Priorität heute im Bereich der Sicherheitsaufsicht. Dies ist etwa der Grund, weshalb die ecolight-Flugzeuge erst zugelassen werden, wenn die Frage der Ressourcen und der Prioritäten im BAZL geklärt ist.

Ob es sinnvoll und unter vertretbaren Kosten möglich ist, die Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch das BAZL entsprechend zu erweitern, muss eingehend geprüft werden. Unter anderem muss der Bundesrat die Grundsatzfrage beantworten, ob und inwieweit der Staat Unternehmen kontrollieren soll und dafür auch haftbar gemacht werden kann.  

Umfassende Überprüfung der Bundesaufsicht

Wie bereits Mitte Juli angekündigt, wird eine spezialisierte ausländische Firma  die Wirksamkeit und Effizienz der heutigen Strukturen für die Luftsicherheit einer umfassenden Überprüfung unterziehen (Zuweisung der Aufgaben und Mittel, Organisation, Sicherstellung der Fachkompetenz, Kooperation der Akteure, Vergleich mit dem Ausland):

Untersucht werden vor allem.:

-Wahrnehmung der sicherheitsrelevanten Aufsicht des BAZL über die konzessionierten Airlines, die Betreiber der beiden Landesflughäfen Zürich und Genf und die mit der Flugsicherung beauftragte Firma Skyguide

-Wahrnehmung der für die Sicherheit der Luftfahrt relevanten Funktionen des UVEK (Aufsicht über das BAZL; Verhältnis zu Skyguide, Verhältnis zum Büro für Flugunfalluntersuchungen BFU)

-Untersuchung von Flugunfällen  durch das Büro für Flugunfalluntersuchungen

Das UVEK hat bereits eine provisorische Abmachung mit einer Firma getroffen. Der definitive Vertrag wird demnächst abgeschlossen. Vorgesehen ist, dass die Experten ihre Arbeit Anfang Oktober aufnehmen und dem Vorsteher des UVEK Ende 2002/Anfang 2003 erste Ergebnisse und Empfehlungen vorlegen. Der Schlussbericht liegt im Frühling 2003 vor. Das stufenweise Vorgehen ermöglicht, dass bei dringendem Handlungsbedarf schnell die nötigen Massnahmen ergriffen werden können.


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