Staatsvertrag und EU-Richtlinie 2002/30/EG

Bern, 30.04.2002 - Stellungnahme des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Richtlinie 2002/30/EG, welche am 30. April 2002 in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates diskutiert wurde.

Es handelt sich um eine Richtlinie, welche die bisherige Praxis der EU in einer bestimmten Kategorie von lauten Flugzeugen (sog. Kapitel 3 Flugzeuge) verdeutlicht. Sie ersetzt eine frühere Richtlinie. Mit allgemeinen Betriebsvorschriften für Flughäfen hat diese Richtlinie nichts zu tun.
Die Richtlinie sieht für Flugzeuge, die lärmmässig an der oberen Grenze dieser Zulassungskategorie sind, einheitliche Behandlungskriterien vor. Sie hat nichts zu tun mit den An- und Abflugverfahren eines Flughafens.Die Richtlinie stützt sich auf eine Resolution der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO), welche einen ausgewogenen Ansatz zur Bekämpfung von Fluglärm vorsieht (Reduktion von lauten Flugzeugen, raumplanerische Massnahmen und betriebliche Einschränkungen). Dieser Ansatz wird in der Schweiz bereits umgesetzt. Die Richtlinie ist für den Staatsvertrag nur am Rande von Interesse, da sie lediglich unverbindliche und vage formulierte Zielvorstellungen für die Lärmbekämpfung vorsieht.
Sollten im EU-Recht Entwicklungen eintreten, welche mit Bestimmungen des Staatsvertrags in Konflikt treten können, enthält dieser einen ausdrücklichen Vorbehalt zugunsten des EU-Rechts.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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