SIL-Prozess Flughafen Zürich: nächste Runde im Frühjahr 2008

Bern, 15.11.2007 - Im SIL-Koordinationsprozess für den Flughafen Zürich sind die Arbeiten zur Optimierung der Betriebsvarianten im Gang. Das Ergebnis dieser Phase wird Thema des dritten Koordinationsgesprächs sein, das im kommenden April stattfindet. Die Wahl der künftigen Betriebsvarianten ist im Anschluss an das Koordinationsgespräch vorgesehen.

Anfang Juli hatte der Bund am so genannten Koordinationsgespräch 2 vier Grundsätze für die weiteren Arbeiten im SIL-Prozess für den Flughafen Zürich festgelegt. Diese Grundsätze enthalten unter anderem den Auftrag, einen Teil der 19 im SIL-Prozess erarbeiteten möglichen Varianten für den künftigen Betrieb des Flughafens zu optimieren. Dies betrifft Varianten auf dem bestehenden Pistensystem und solche, die eine Pistenverlängerung beinhalten. Diese technischen Optimierungsarbeiten sind unter der Federführung des BAZL sowie mit Beteiligung des Kantons Zürich und der Flughafen Zürich AG (Unique) im Gang. Die Nachbarkantone sind auf Fachebene in diese Arbeiten eingebunden. Es geht um den Versuch, die Auswirkungen des Flugbetriebs auf die Umwelt zu optimieren, während die betrieblichen Anforderungen (Sicherheit, Kapazität) gewährleistet bleiben müssen.

Die im Rahmen des Koordinationsgesprächs 2 beschlossenen vertieften Abklärungen haben dazu geführt, dass die Optimierungsarbeiten mehr Zeit in Anspruch nehmen als ursprünglich angenommen. Das Koordinationsgespräch 3, an dem die optimierten Betriebsvarianten unter politischen Gesichtspunkten diskutiert werden, ist auf April 2008 terminiert. Die Ergebnisse der Optimierungsarbeiten werden vor dem Koordinationsgespräch veröffentlicht, um den Kantonen die Möglichkeit zu geben, Konsultationen durchzuführen. Die Wahl der künftigen Betriebsvarianten am Flughafen Zürich soll im Anschluss an das Koordinationsgespräch 3 fallen. Hernach erstellt das BAZL darauf abgestützt das SIL-Objektblatt, das in die öffentliche Mitwirkung gehen wird.

Der SIL legt den raumplanerischen Rahmen fest, in welchen sich der Betrieb eines Flugplatzes einpassen muss. Er ist gleichzeitig die Basis und eine Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements einer Flugplatzanlage. Mit dem SIL-Koordinationsprozess erfolgt die Abstimmung der Sachplanung des Bundes für die Infrastrukturanlagen der Zivilluftfahrt mit den Raumplanungen der betroffenen Kantone. Am Schluss genehmigt der Bundesrat sowohl das SIL-Objektblatt als auch die kantonalen Richtpläne.



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