Überprüfung der Gebirgslandeplätze beginnt im Wallis

Bern, 27.11.2007 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) startet die Überprüfung der Gebirgslandeplätze mit fünf Landestellen im südöstlichen Kanton Wallis. Eine erste Diskussion mit allen involvierten Kreisen über Standorte und Rahmenbedingungen für die Nutzung der Gebirgslandeplätze wird im nächsten Frühling stattfinden.

Im vergangenen Juni hatte der Bundesrat das Konzept zur Überprüfung der Gebirgslandeplätze in der Schweiz genehmigt. Es enthält die Ziele und Grundlagen für die Abklärungen, die bei jedem der derzeit 42 bezeichneten Landeplätze vorzunehmen sind. Grundsätzlich geht es darum, Konflikte zwischen der Nutzung dieser Landestellen in den Bergen und Natur- sowie Umweltschutzinteressen in diesen Regionen auszuräumen oder zumindest zu verringern. Bei Beeinträchtigungen von Schutzzielen aus dem Natur- und Heimatschutzgesetz sowie dem Jagdgesetz ist es gemäss Konzept vorgesehen, Nutzungsbeschränkungen  festzulegen oder einzelne Plätze zu verschieben beziehungsweise aufzuheben, sofern sich die Konflikte nicht beheben lassen. Das bestehende Netz der Gebirgslandeplätze hat sich aber grundsätzlich als zweckmässig erwiesen.

Das mit der Umsetzung des Konzeptes beauftragte BAZL wird die Überprüfung der Gebirgslandeplätze zusammengefasst in sechs Regionen vornehmen. Dabei bezieht das Amt die Bundesämter für Raumentwicklung und Umwelt, das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, die Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission, die Standortkantone und -gemeinden sowie Interessenvertreter von Natur-, Landschaft- und Umweltorganisationen, Tourismus und der Luftfahrt mit ein.

Das BAZL beginnt die eigentlichen Überprüfungsarbeiten mit der Region im südöstlichen Wallis. In diesem Gebiet sind heute die fünf Gebirgslandeplätze Aeschhorn, Alphubel, Unterrothorn, Monte-Rosa und Theodulgletscher bezeichnet. Der Kanton Wallis und die betroffenen Gemeinden haben jetzt die Aufgabe, abzuklären, ob das vorhandene Dokumentations- und Kartenmaterial über die Region noch à jour ist. Im nächsten Frühling findet auf der Basis des aktualisierten Grundlagenmaterials ein erstes Gespräch der beteiligten Kreise zur Frage der Standorte und der Nutzungsbedingungen für die Landeplätze im südöstlichen Wallis statt. Die Arbeiten an der ersten Region sollten bis Ende 2008 beendet sein. Am Schluss setzt der Bundesrat die Gebirgslandeplätze und die Nutzungsbedingungen gruppenweise in Form von Objektblättern im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) fest. Die Überprüfungsarbeiten am gesamten Netz der Gebirgslandeplätze werden sich mindestens bis 2010 erstrecken.

Gebirgslandeplätze sind Landestellen über 1100 Meter über Meer, die mit exakten Koordinaten festgelegt sind, jedoch über keine Infrastruktur verfügen. Sie dienen den Piloten zu Ausbildungs- und Übungszwecken im Gebirge, für sportliche Aktivitäten oder zum Transport von Personen aus touristischen Gründen.



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