Luftraum für Flughafen Basel-Mülhausen nur während Anflügen aktiv

Bern, 11.12.2007 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat den Luftraum für das neu in Betrieb gehende Instrumentenlandesystem (ILS) auf die Südpiste 34 des Flughafens Basel-Mülhausen freigegeben. Der Luftraum ist nur aktiv, wenn tatsächlich Anfüge auf das ILS 34 stattfinden. Das Amt verlangt jedoch in der Anfangsphase eine enge Überwachung des Betriebs durch die Flugsicherung, um Erfahrungen sammeln zu können. Der Flughafn nimmt das System am 20. Dezember in Betrieb.

Der Flughafen Basel-Mülhausen hat heute bekannt gegeben, dass er das ILS 34 auf 20. Dezember in Betrieb stellen wird. Es ersetzt das bisherige Anflugverfahren mit einem Sichtanflug kurz vor der Landung. Aus Sicherheitsgründen hat das BAZL das von den französischen Behörden genehmigte Projekt unterstützt. Die Benutzung des ILS ist beschränkt auf Zeiten, wenn die Stärke des Nordwindes keine Landungen von Norden mehr zulässt. Die beiden Luftfahrtbehörden haben die Benutzungsbedingungen für das System in einem Abkommen detailliert festgelegt.

Um die Anflüge auf das ILS sicher durchführen zu können, musste der von der Flugsicherung kontrollierte Luftraum erweitert werden. Er umfasst in etwa das Gebiet zwischen Pruntrut, Sissach, Olten und Wangen an der Aare. Die Untergrenze des Luftraums variiert zwischen 5700 und 8500 Fuss (rund 1700 bis 2500 Meter) über Meer. Der ausgedehnte kontrollierte Luftraum reduziert den frei verfügbaren Luftraum für die Kleinaviatik (hauptsächlich Segelflugzeuge und Hängegleiter). Um diese Einschränkungen möglichst gering zu halten, entschied das für die Festlegung zuständige BAZL Anfang Jahr, den Luftraum nur aktivieren zu lassen, wenn tatsächlich Südanflüge stattfinden.

Im Auftrag des BAZL überprüfte die Flugsicherung in den vergangenen Monaten, ob die Lösung mit dem temporär aktiven Luftraum funktioniert. Dabei aktivierte und deaktivierte sie den Luftraum in unregelmässigen Zeitabständen, ohne dass bereits Anflüge stattfanden. Es zeigte sich, dass die Piloten die neue Regel grundsätzlich befolgten. Deshalb hat das BAZL den temporär aktiven Luftraum für den Betrieb freigegeben. Um Erfahrungen mit dem nicht dauernd aktiven Luftraum zu sammeln, dessen Bewirtschaftung erhöhte Anforderungen stellt, hat das Amt die Flugsicherung angewiesen, in den ersten Monaten die Einhaltung der Regeln genau zu überwachen und regelmässig darüber Bericht zu erstatten.

 



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