Flugplatz Buochs: Bevölkerung kann Stellung nehmen zum künftigen Betrieb

Bern, 08.01.2008 - Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und das Betriebsreglement bilden die Grundlagen sowie den Rahmen für den künftigen Betrieb auf dem zivil mitbenutzten Militärflugplatz von Buochs. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat diese beiden Dokumente heute veröffentlicht. Zudem kann sich die Bevölkerung auch zu Baugesuchen für einen Zaun rund um den Flugplatz und den Neubau des Flugplatzturms äussern.

Mit der Genehmigung des Objektteils des SIL entschied der Bundesrat im Jahr 2000, den Militärflugplatz Buochs für eine zivile Mitbenutzung zu öffnen. Zurzeit gibt es auf dem Flugplatz  Buochs durchschnittlich knapp 10'000 zivile Flugbewegungen pro Jahr. Innerhalb der gesetzlichen Lärmgrenzwerte sind pro Jahr 25'000 zivile Flugbewegungen möglich. Das Objektblatt für den Flugplatz Buochs, das die Vorgaben aus dem SIL für die Anlage konkretisiert, ist denn auch entsprechend ausgelegt. Der Flugbetrieb soll in Zukunft auf die Hauptpiste konzentriert bleiben.

Weiter sieht das SIL Objekt-Blatt vor, dass aus Sicherheitsgründen und als Folge von internationalen Bestimmungen rund um den Flugplatz ein Zaun gebaut und die Herdernstrasse unterbrochen wird, damit der Verkehr nicht mehr die Piste überquert. Der SIL ist mit dem Richtplan des Kantons Nidwalden und dem Sachplan Militär (SPM) koordiniert, die gleichzeitig mit dem SIL zur Auflage gelangen. Die Bevölkerung kann bis zum 8. Februar Stellung zum Entwurf des SIL-Objektblattes nehmen. Abschliessend wird der Bundesrat über das SIL-Objektblatt entscheiden.

Parallel zum SIL-Objektblatt legt das BAZL auch das neue Betriebsreglement des Flugplatzes Buochs auf. Das Gesuch des Flugplatzes sieht vor, dass in Buochs von Montag bis Freitag zwischen 07.00 Uhr und 22.00 Uhr geflogen werden kann. Am Samstag soll der Flugbetrieb ab 08.00 Uhr beginnen und bis 20.00 Uhr dauern können. An Sonn- und Feiertagen schliesslich soll ab 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr geflogen werden können, mit einer Stunde Mittagspause von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Am Karfreitag, dem eidgenössischen Bettag sowie Weihnachten ist kein Flugbetrieb erlaubt.

Als drittes Paket legt das BAZL die Baupläne für den Zaun rund um den Flugplatz und den neuen Flugplatz-Turm (Tower) auf. Sowohl beim Betriebsreglement als auch bei den Bauprojekten ist das BAZL Bewilligungsbehörde. Einsprachefrist ist hier, wie bei den Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt, der 8. Februar.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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