Erneut eine falsche Behauptung zu den Südanflügen

Bern, 23.12.2004 - Der Verein Flugschneise Süd-Nein behauptet in einem Inserat (NZZ vom 23.12.04, S. 52) erneut, dass es trotz Staatsvertrag bereits heute Südanflüge gäbe. Auch diese Behauptung ist völlig falsch. Vielmehr trifft zu, was Bundesrat Moritz Leuenberger immer wieder sagt: „Mit dem Staatsvertrag gäbe es heute noch keinen einzigen Südanflug.“

Im Staatsvertrag vom 21. Oktober 2001 vereinbarten die Schweiz und Deutschland eine Übergangsfrist von 41 Monaten – somit bis Ende Februar 2005 – damit die Schweiz genügend Zeit hat, um den innerstaatlichen Umsetzungsprozess abwickeln. Dieser Termin hätte ein ordentliches Genehmigungsverfahren unter Wahrung der Rechtsmittelfristen ermöglicht. Vor allem die neuen Ab- und Anflugverfahren sowie die Änderungen der Luftraumstruktur erfordern im Fall des Flughafens Zürich mit seinem komplexen Umfeld umfangreiche technische und operationelle Abklärungen. Die Vereinbarung dieser Übergangsregelung war deshalb für die Schweiz von grösster Wichtigkeit.


Damit die neuen Verfahren per Februar 2005 hätten eingeführt werden können, mussten deshalb bis Mitte 2003 alle erforderlichen Abklärungen, darunter auch die Umweltverträglichkeitsprüfung, abgeschlossen werden. Dann hätten vor der Einführung der neuen Verfahren in Form eines rechtsgültigen Betriebsreglements die Rechtsmittelverfahren ordentlich durchgeführt werden können. Deshalb teilte das BAZL am 15. Oktober 2002 mit, dass die erforderlichen technischen und operationellen Abklärungen wie die Umweltverträglichkeitsprüfung bis Sommer 2003 beendet sein müssten. Nur so könnten die neuen An- und Abflugverfahren, zu welchen auch der Südanflug gehört, bis Februar 2005 eingeführt werden. Auch die zitierte, aus dem Gesamtzusammenhang gerissene Aussage des BAZL in der provisorischen Änderung des Betriebsreglements, wonach so rasch als möglich die Voraussetzungen für die Durchführung auch von Südanflügen voranzutreiben sind, ist dahingehend zu verstehen, dass die Flughafenbetreiber alles daran setzen mussten, um die rechtzeitige Einführung der neuen Betriebsverfahren per Februar 2005 zu ermöglichen. Es bestand nie die Absicht, bereits vor Februar 2005 Südanflüge durchzuführen.


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