Richtigstellung der Aussagen von Regierungsrätin Fierz

Bern, 22.06.2004 - Das UVEK nimmt mit Verwunderung eine Aussage von Regierungsrätin Dorothée Fierz im Zürcher Kantonsrat zur Kenntnis, wonach Bundesrat Moritz Leuenberger mit dem Entzug der Flughafenkonzession gedroht haben soll. Diese Aussage trifft in keiner Art und Weise zu. Weder Bundesrat Leuenberger noch eine seiner Amtsstellen haben in ihren Kontakten mit dem Kanton Zürich oder Unique diese Massnahme erwähnt, geschweige denn damit gedroht.

Das UVEK erteilte dem Flughafen Zürich-Kloten am 31.5. 2001 die Betriebskonzession für die Dauer von 50 Jahren. Diese war verbunden mit der Auflage, innert Jahresfrist nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages mit Deutschland ein Gesuch für ein neues Betriebsreglement einzureichen. Dem Flughafen wurden in der Folge zwei Gesuche um Fristverlängerung bewilligt.

Am vergangenen 2. Dezember verfügte das UVEK, dass Unique bis Ende Dezember ein Gesuch für ein vorläufiges Betriebsreglement einreichen muss. Diese Fristansetzung war notwendig, damit die Verlegung der Warteräume in die Schweiz rechtzeitig per Ende Februar 2005 erfolgen kann. Zudem mussten die provisorischen Änderungen des Betriebsreglements (Anpassung des Betriebs aufgrund der deutschen Einschränkungen) mit UVP nachvollzogen werden, um in gerichtlichen Auseinandersetzungen Bestand zu haben. 

Weder in der Verfügung noch in vorhergehendem Schriftwechsel und Gesprächen war seitens des UVEK je von einem Konzessionsentzug die Rede. Ein solcher würde die Stilllegung des Flughafens bedeuten. Eine entsprechende Androhung wäre unter diesen Umständen vollkommen absurd. Erst bei mehrmaliger Verletzung der Konzessionspflichten sieht eine gesetzliche Bestimmung als „ultima ratio“ einen Entzug vor.


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