Lufträume für Trainingsflüge der Luftwaffe mit PC-21 gehen in Vernehmlassung

Bern, 27.03.2008 - Die Schweizer Luftwaffe hat aus Sicherheitsgründen beantragt, zwei Trainingsräume für die Ausbildungsflüge mit dem neuen Flugzeug Pilatus PC-21 für den zivilen Verkehr einzuschränken. Das BAZL gibt die beiden Lufträume bei den aviatischen Kreisen in eine Vernehmlassung.

Die Luftwaffe erhält im Verlauf des Jahres für ihre Pilotenausbildung neue Flugzeuge vom Typ Pilatus PC-21. Die Lehrgänge für das Flugzeug verlangen, dass die Piloten in gewissen Flugphasen intensiv Instrumente bedienen und kontrollieren. Dadurch sind sie nicht mehr in der Lage, den umgebenden Luftraum jederzeit ausreichend zu beobachten. Um zu verhindern, dass es bei solchen Ausbildungsflügen zu gefährlichen Annäherungen oder gar Kollisionen mit anderen Flugzeugen kommt, hat die Luftwaffe beantragt, zwei für den PC-21 vorgesehene Trainingsräume für den zivilen Sichtflugverkehr einzuschränken. Während der Trainingsflüge sollen grundsätzlich keine zivilen Maschinen in die beiden Lufträume einfliegen dürfen. Die Beschränkungen gelten nur für die Zeit, in denen Trainingsflüge mit PC-21-Flugzeugen stattfinden.

Der Trainingsraum «Hohgant» umfasst in etwa das Gebiet zwischen Thun, Susten, Buochs und Wolhusen, der Raum «Speer» ist ungefähr zwischen Glarus, der liechtensteinischen Grenze, Urnäsch und Schänis situiert. Die Untergrenze der beiden Lufträume liegt bei 10'000 Fuss (rund 3000 Meter) über Meer, die Obergrenze bei 18'000 Fuss (knapp 5500 Meter). Im nicht kontrollierten und nicht eingeschränkten Luftraum können im Sichtflug verkehrende Piloten in der Regel bis auf eine Höhe von 15'000 Fuss (rund 4500 Meter) frei fliegen.

Das BAZL gibt die von der Lufwaffe beantragten Trainingsräume in den nächsten Tagen bei den Luftfahrtkreisen in eine Vernehmlassung. Diese Praxis wendet das Amt bei jeder Anpassung der Luftraumstruktur in der Schweiz an. Die Luftfahrtakteure haben bis Anfang Mai Zeit, Stellung zu nehmen.


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