Flugplatz Payerne: BAZL erteilt Baubewilligungen

Bern, 04.04.2008 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat heute die Bewilligungen für den Bau des Gebäudes des Unternehmens Speedwings, eines Vorfeldes und eines Rollwegs erteilt. Die Entscheidung über das Betriebsreglement für den Flugplatz Payerne ist noch nicht gefallen.

Der Bundesrat hat im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) entschieden, den Militärflugplatz Payerne für die Zivilluftfahrt zu öffnen. Der Status der Anlage in Payerne muss daher von einem Militärflugplatz zu einem solchen auch mit ziviler Nutzung geändert werden. Der Bundesrat genehmigte am 7. Dezember 2007 das SIL-Objektblatt für den Flugplatz Payerne. Darin werden die Grundsätze für die künftige zivile Nutzung des Flugplatzes festgelegt. In einem ersten Schrit erteilte das BAZL Anfang 2008 die Baubewilligung für das Gebäude des Büros für Flugunfalluntersuchungen (BFU).

Mit den heute vom BAZL erteilten Baubewilligungen (Plangenehmigungen) hat das Vorhaben eine weitere Etappe zurückgelegt. Die Bauherren - das Unternehmen Speedwings und die Gemeinde Payerne - können einerseits mit dem Bau des Gebäudes des Unternehmens Speedwings, andererseits auch mit den verschiedenen Raumplanungsarbeiten - Vorfeld und Rollweg - auf dem Flugplatz Payerne beginnen. Die anlässlich der Einleitung der öffentlichen Auflage gegen die Bauvorhaben formulierten Einsprachen wurden im Rahmen dieser Entscheidungen behandelt. Gegen diese Entscheidungen kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.

Aufgrund einiger noch zu klärender Punkte kann das BAZL heute keine Bewilligung für das Betriebsreglement erteilen. Die noch zu klärenden Aspekte betreffen so verschiedene Bereiche wie die Anflug- und Landeverfahren oder die Verteilung der Kompetenzen im Rahmen der zivilen und der militärischen Nutzung. Angesichts der Komplexität des Vorhabens beabsichtigt das BAZL daher, dem künftigen zivilen Flugplatzbetreiber (COREB) mehr Zeit einzuräumen, um die noch anhängigen Aspekte zu klären. Es obliegt nun dem COREB, die noch offenen Fragen zu beantworten und die erforderlichen Ergänzungen anzubringen. Die Entscheidung über das Betriebsreglement dürfte in einigen Monaten fallen.


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