Crossair-Unfall bei Bassersdorf: BAZL hat erste Empfehlungen des BFU umgesetzt

Bern, 21.11.2002 - Ziemlich genau ein Jahr nach dem Unfall der Crossair-Maschine bei Bassersdorf hat das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) heute über den Stand der Unfallabklärungen informiert. Ein Teil der vom BFU in der Zwischenzeit an die Adresse des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) erlassenen Sicherheitsempfehlungen sind bereits umgesetzt.

Rund ein halbes Jahr nach dem tragischen Absturz eines Crossair-Jumbolinos bei Bassersdorf vom 24. November 2001 unterbreitete das BFU dem BAZL erste Sicherheitsempfehlungen. Das BAZL hat diese insgesamt acht Sicherheitsempfehlungen geprüft und gestützt darauf inzwischen erste Massnahmen ergriffen. So hat das Amt bei Swiss als Nachfolgegesellschaft von Crossair eine Prüfung von Anflugverfahren auf Pisten, die nicht mit Instrumentenlandesystemen ausgerüstet sind, angeordnet und unterstützt den Einbau von weiterentwickelten Bodenannäherungswarnsystemen (Terrain Avoidance and Warning Systems) in den Swiss-Flugzeugen möglichst noch vor Inkraftreten des weltweiten Obligatoriums ab dem Jahre 2005.

Bezüglich des Anfluges auf die Piste 28 (Ost-Westpiste) des Flughafens Zürich hatte das BAZL bereits kurz nach dem Unfall reagiert. Das Amt ordnete einerseits die Einrichtung einer Wetterdaten-Messstation für die Piste 28 in Bassersdorf an und erhöhte anderseits die Mindestwerte auf 4000 Meter horizontale Sicht sowie 1200 Fuss Wolkenuntergrenze über Grund. Im Weiteren verfügte das BAZL bei der Flugsicherung die Einrichtung eines Warnsystems für Fälle, in denen ein Flugzeug unter die für einen sicheren Anflug definierte Minimalhöhe absinkt (Minimum Safe Altitude Warning System). Bevor die Installation vorgenommen werden kann, sind jedoch noch vertiefte technische Abklärungen notwendig.

Mehrere Sicherheitsempfehlungen drehen sich um menschliche Aspekte in der Arbeit einer Cockpit-Besatzung, so genannte «Human Factors». Diesen Empfehlungen – unter anderem Kriterien für die Umschulung von Piloten auf andere Flugzeugtypen – trägt das BAZL im Rahmen seiner intensivierten Aufsicht über die Fluggesellschaft Swiss Rechnung. Dafür stehen ihm Instrumente wie Audits von Ausbildungsgängen und Qualitätssicherungssystemen, Inspektionen sowie intensive Gespräche mit den für das Training und die Sicherheit bei Swiss Verantwortlichen zur Verfügung. Eine ausgedehnte unmittelbare Kontrolltätigkeit von einzelnen Arbeitsvorgängen und Abläufen innerhalb eines Flugbetriebsunternehmens dagegen ist für das BAZL nicht machbar und würde sich auch nicht mit der Aufsichtsphilosophie der Joint Aviation Authorities (JAA) decken, die in 36 europäischen Staaten (darunter die Schweiz) zur Anwendung gelangt.

Der Schlussbericht des BFU zum Unfall bei Bassersdorf liegt noch nicht vor. Erst dessen Erkenntnisse über den exakten Ablauf und die Ursachen des Absturzes werden zeigen, ob sich allenfalls weitere Massnahmen aufdrängen.


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