Flughafen Zürich: ein Wochenende ohne Probleme

Bern, 11.11.2002 - Die Wochenendregelung aus dem Staatsvertrag verursachte über das letzte Wochenende am Flughafen Zürich keine nennenswerten Probleme. Am Samstag konnte praktisch der gesamte Anflugverkehr während der Sperrzeit von Osten her abgewickelt werden, am Sonntag musste aufgrund sich verschlechternder Wetterbedingungen um 08.00 Uhr auf Nordanflüge umgestellt werden.

Am 27. Oktober ist am Flughafen Zürich die 2. vorgezogene Massnahme aus dem Luftverkehrs-Staatsvertrag mit Deutschland in Kraft getreten. Diese Regelung enthält ein Flugverbot über Süddeutschland an Wochenenden und lokalen Feiertagen von 06.00 bis 09.00 Uhr und von 20.00 bis 22.00 Uhr. Seit gut einem Jahr in Kraft ist als 1. vorgezogene Massnahme die Nachtflugregelung, welche Anflüge über süddeutschem Gebiet zwischen 22.00 und 06.00 Uhr untersagt.

Am Samstag konnten während der Sperrzeit praktisch alle Maschinen den Flughafen Zürich von Osten über Schweizer Gebiet anfliegen. Einzig am Morgen mussten fünf Flugzeuge aufgrund ihrer Grösse beziehungsweise ihres Gewichtes eine Landung auf die längeren Nordpisten ausführen und somit aus Sicherheitsgründen die Ausnahmeregelung aus dem Staatsvertrag in Anspruch nehmen. Am Sonntagmorgen erforderte Nebel um 08.00 Uhr eine Umstellung der Landungen von der Ost- auf die Nordpisten. Auch am Abend verhinderte ungenügende Sicht Anflüge von Osten her. Ungünstige Wetterbedingungen sind ein im Staatsvertrag festgeschriebener Grund, um Ausnahmen von der Anflugsperre über süddeutschem Gebiet in Anspruch zu nehmen und die Landungen von Norden auf die mit Instrumentenlandesystemen ausgerüsteten Pisten durchzuführen. Über das gesamte Wochenende hinweg betrug der Anteil der Landungen auf die Ost-Westpiste während der Sperrzeit 60 Prozent. Nennenswerte Verspätungen aufgrund der Wochenendregelung waren keine zu verzeichnen.

Das BAZL begleitet die Wochenendregelung mit einem speziellen Monitoring und wird die Öffentlichkeit regelmässig über die Ergebnisse orientieren.

Seit der Einführung der Wochenendregelung hat sich verstärkter Widerstand gegen den Staatsvertrag bemerkbar gemacht. Sollte der Vertrag im derzeit laufenden Ratifikationsprozess scheitern, ist aber mit einer einseitigen deutschen Verordnung zu rechnen, welche Anflüge über süddeutsches Gebiet auf den Flughafen Zürich mindestens im selben Ausmass, eventuell noch stärker beschränken wird. Zudem stünde der Schweiz wahrscheinlich keine Ausnahmeregelung mehr zur Verfügung. Ohne diese Ausnahmen wären jedoch, wie die bisherigen Erfahrungen mit der Wochenendregelung deutlich gezeigt haben, beträchtliche Einschränkungen des Betriebes am Flughafen Zürich unvermeidlich. Diese Einschränkungen würden noch verstärkt durch die im Falle eines Neins ebenfalls angekündigte Rückübertragung der Flugsicherung in Süddeutschland von der schweizerischen Skyguide auf die Deutsche Flugsicherung (DFS).


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