Flughafen Zürich: rund 15'000 Einsprachen gegen Wochenenderegelung

Bern, 26.04.2002 - Beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sind gegen die provisorische Änderung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich über 15'000 Einsprachen eingegangen. Die Einsprachen richten sich primär gegen die vorgesehenen ausgedehnten Anflüge von Osten auf die Piste 28 und die neu geplanten Südanflüge auf die Piste 34. Diese sind eine Folge der im Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland vereinbarten verlängerten Flugsperre an Wochenenden und süddeutschen Feiertagen.

Gegen die von der Flughafen Zürich AG (Unique) beim BAZL beantragte provisorische Änderung des Betriebsreglements sind während der öffentlichen Auflage rund 15'000 Einsprachen eingegangen. Sie stammen zu einem grossen Teil aus den Gemeinden rund um den Flughafen, die durch neue An- und Abflugwege oder verlängerte Pistenöffnungszeiten betroffen sind. Bekämpft wird vorab die vorgesehene vermehrte Nutzung der Piste 28 für Anflüge von Osten her wie auch die neuen Anflüge von Süden auf die Piste 34. Widerstand hervorgerufen haben im Weiteren die im Gesuch enthaltenen Abflüge Richtung Norden.

Die überwiegende Mehrheit der Einsprachen enthalten identische Wortlaute. Da die Auswertung mehrere Wochen beanspruchen wird, lassen sich zur Zeit aber weder über die genaue Zahl noch über Absender exakte Angaben machen. Zusätzlich zu den Einsprachen haben diverse Bundesstellen in den letzten Wochen mehrere hundert Zuschriften aus dem Grossraum Zürich erhalten. Auch in diesen Schreiben werden ähnliche Anliegen zum Betriebsreglement des Flughafens Zürich vorgebracht.

Die verlängerte Wochenendsperre hängt zusammen mit dem Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland, der noch der Ratifikation durch die Eidg. Räte bedarf. Die verlängerte Sperre untersagt An- und Abflüge über deutsches Gebiet zwischen 20.00 und 09.00 Uhr an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Baden-Württemberg. Die neue Änderung hat ebenso wie die seit letztem Oktober geltende nur provisorischen Charakter. Die Erarbeitung des neuen Betriebsreglements wurde nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags mit dem Koordinationsprozess zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) im Herbst 2001 in Angriff genommen. Ziel dieses Prozesses ist es, bis im August eine Betriebsvariante als Grundlage für das künftige Betriebsreglement vorzuschlagen.

Das BAZL wird in Übereinstimmung mit dem Staatsvertrag über die beantragten provisorischen Änderungen des Betriebsreglements entscheiden. Einsprecher können den Entscheid, der im Spätsommer zu erwarten ist, an die Rekurskommission des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) weiterziehen.


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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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