Flughafen Zürich: neue Wochenendregelung gelangt zur Auflage

Bern, 12.03.2002 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt eine weitere provisorische Änderung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich in die öffentliche Auflage. Es handelt sich um die Umsetzung der Flugbeschränkungen an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ab dem 27. Oktober 2002. Sie bilden einen der Eckpunkte des neuen Staatsvertrags zwischen der Schweiz und Deutschland. Die 30-tägige Einsprachefrist beginnt am 18. März 2002.

Gemäss der von der Flughafen Zürich AG (Unique) beim BAZL beantragten Änderung soll an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zwischen 5.30 und 9.00 Uhr von Osten auf die Piste 28 und von Süden auf die Piste 34 angeflogen werden. Am Abend erfolgen die Anflüge ab 20.00 Uhr bis 00.30 Uhr auf die Piste 28, ausnahmsweise auf die Piste 34. Sind diese Pisten nicht benützbar, wird wie bisher von Norden her auf die Pisten 14 und 16 angeflogen. Neu soll an diesen Tagen zwischen 06.00 und 07.00 Uhr von den Pisten 32 und 34 Richtung Norden gestartet werden.

Mit dieser Änderung des Betriebsreglements setzt der Flughafen einen weiteren Eckpunkt des neuen Staatsvertrags Schweiz- Deutschland, der noch der Ratifikation durch die Eidg. Räte bedarf, um. Die verlängerte Sperre an Wochenenden untersagt An- und Abflüge über deutsches Gebiet zwischen 20.00 und 09.00 Uhr. Bereits seit dem 19. Oktober 2001 in Kraft ist die Nachtflugregelung mit einer Flugsperre über Deutschland von 22.00 bis 06.00 Uhr.

Die neue Änderung hat aber ebenso wie die seit letztem Oktober geltende nur provisorischen Charakter. Die Erarbeitung des neuen Betriebsreglements wurde nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags mit dem Koordinationsprozess zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) im Herbst 2001 in Angriff genommen. Ziel dieses Prozesses ist es, bis im August eine Betriebsvariante als Grundlage für das künftige Betriebsreglement vorzuschlagen. Daran beteiligt sind nebst dem Flughafen Zürich, dem Flugsicherungsunternehmen Skyguide und Crossair auch 14 Kantone und die in das Verfahren involvierten Bundesstellen. Das BAZL geht davon aus, dass der Entwurf der Flughafen Zürich AG für das neue Reglement Ende Jahr vorliegen wird.

Die öffentliche Auflage der Betriebsreglements-Änderung beginnt am 18. März 2002 und dauert bis 17. April. Das BAZL hört die vom Flughafenbetrieb tangierten Kantone Aargau, Schaffhausen, Thurgau und Zürich sowie die deutschen Landkreise Konstanz und Waldshut direkt an. Einsprecher können den Entscheid des BAZL, der im Sommer zu erwarten ist, an die Rekurskommission des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) weiterziehen.


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