Verordnung über den Lufttransport gefährlicher Güter angepasst

Bern, 14.05.2008 - Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über den Lufttransport (LTrV) genehmigt und damit die neuen Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zur Beförderung gefährlicher Güter ins Schweizer Recht umgesetzt. Mit dem neuen Text werden Einzelheiten und Durchführungsbedingungen für die Schulung von Ausbildungspersonal festgelegt sowie die Sicherheit verstärkt.

Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization, ICAO) basiert auf dem Chicagoer Abkommen, dessen wichtigstes Ziel es ist, die Grundsätze für Technik, Betrieb und Infrastruktur in der Luftfahrt festzulegen und weiterzuentwickeln. Zur Verbesserung der Sicherheit hat die ICAO unter anderem im Rahmen eines Anhangs zum Abkommen allgemeine Bedingungen für eine internationale Regelung des Transports von Gefahrengütern formuliert. Um die Ausbildung von Luftfahrtpersonal, das mit gefährlichen Gütern befasst ist, genauer zu regeln, wurden diese internationalen Bestimmungen angepasst. Als Mitglied der ICAO übernimmt die Schweiz nun diese Regelung.

Die Umsetzung der neuen Anforderungen ins Schweizer Recht erfordert eine entsprechende Anpassung der Verordnung über den Lufttransport (LTrV). Es geht um die Einzelheiten und Bedingungen, unter denen die Ausbildung im Bereich des Lufttransports von gefährlichen Gütern zu erfolgen hat. Die neuen Vorschriften sehen namentlich vor, dass Schulen oder Personen, die Ausbildungspersonal schulen wollen, das seinerseits für die Ausbildung im Bereich Lufttransport gefährlicher Güter zuständig ist, nunmehr eine entsprechende Zulassung brauchen. In Zukunft ist eine Genehmigung erforderlich, die aufgrund einer Eignungsprüfung erteilt wird. Für die Erteilung dieser Genehmigung ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zuständig. Die Änderung der LTrV tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.


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