Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Luftverkehrs-Staatsvertrag mit Deutschland

Bern, 08.03.2002 - Der Bundesrat hat die Botschaft zum Staatsvertrag mit Deutschland über den Luftverkehr zuhanden der Eidg. Räte verabschiedet. Der Vertrag setzt den jahrelangen Kontroversen um die Benützung des süddeutschen Luftraumes beim Betrieb des Flughafens Zürich und der damit verbundenen Unsicherheit ein Ende. Er sichert der Schweiz die Durchführung der Flugsicherung im süddeutschen Luftraum und regelt den Flugverkehr von und zum Flughafen Zürich über das Territorium Deutschlands.

Der Vertrag, der am 18. Oktober 2001 nach dreijährigen Verhandlungen in Bern unterzeichnet wurde, sichert der Schweiz das Recht zu, die Flugsicherung in einem mehrere tausend Quadratkilometer grossen Gebiet Süddeutschlands weiterhin durchführen zu können. Zudem legt er die Modalitäten für An- und Abflüge auf den respektive vom Flughafen Zürich über deutsches Gebiet fest. Einer der Kernpunkte ist die Beschränkung der Anzahl Flüge auf unter 100'000 pro Jahr. Überdies setzt der Vertrag im süddeutschen Luftraum eine Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr fest, die an Wochenenden auf 20.00 Uhr bis 09.00 Uhr ausgedehnt wird. Der Vertrag ist flexibel ausgestaltet und enthält Ausnahmebestimmungen, so beispielsweise die Möglichkeit, aus Sicherheitsgründen oder wegen schlechten Wetters Anflüge in der Sperrzeit weiterhin von Norden her durchführen zu können.

Die Nachtflugregelung ist als erste vorgezogene Massnahme seit dem 19. Oktober 2001 in Kraft; die Wochenendregelung wird als zweite vorgezogene Massnahme ab Beginn des Winterflugplans Ende Oktober 2002 folgen. Die restlichen Bestimmungen des Vertrages entfalten ab Februar 2005 ihre Wirkung. Die vertraglich vorgesehene Kommission zwischen beiden Ländern hat sich ebenfalls bereits gebildet. Sie begleitet die Umsetzung des Vertrags und soll auch in Zukunft als Plattform zur Behandlung sämtlicher Fragen dienen, welche sich im Zusammenhang mit dem Abkommen stellen.

Der Staatsvertrag bildet im Weiteren eine wichtige Rahmenbedingung für das neue Betriebskonzept des Flughafens Zürich. Diese luftrechtlich vorgeschriebene Überprüfung aller betrieblichen Aspekte ergibt sich aus der Erneuerung der Konzession durch das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im letzten Jahr. Im Rahmen eines Koordinationsprozesses zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) werden nun seit Abschluss des Staatsvertrages mögliche Betriebsvarianten evaluiert, welche auch die Vorgaben des Staatsvertrages zu berücksichtigen haben. Mehrere Varianten liegen bereits vor. Involviert in dieses Verfahren sind nebst dem Flughafen Zürich der Standortkanton, Nachbarkantone, Crossair, Skyguide und die tangierten Bundesstellen. Das neue Betriebsreglement soll gleichzeitig mit dem Staatsvertrag in Kraft treten.

Der Bundesrat erachtet den Staatsvertrag als eine ausgewogene Lösung, welche einer langjährigen Kontroverse und schwierigen Verhandlungen ein Ende setzt. Der Vertrag berücksichtigt die Interessen beider Länder auf angemessene Art. Bereits 1984 hatten die Schweiz und Deutschland die Frage der An- und Abflüge zum und vom Flughafen Kloten in einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung geregelt. Deren Umsetzung verlief aber nicht zufriedenstellend. Der Staatsvertrag garantiert nun der Schweiz das Recht, die Flugsicherung im süddeutschen Luftraum auszuführen und schafft stabile Verhältnisse für das künftige Betriebskonzept. Letzteres ist auch für eine erfolgreiche Entwicklung der neuen schweizerischen Fluggesellschaft unabdingbar.

Die parlamentarische Behandlung ist für die Sommer- und Herbstsession vorgesehen. Im Fall der Genehmigung durch das Parlament ist ein Austausch der Ratifikationsurkunden noch 2002 möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass das Parlament Deutschlands den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls gutgeheissen hat.



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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